Frankfurt/Main (dpa) - Neue Schlappe für Uber: Ein Gericht hat dem Taxi-Konkurrenten untersagt, seine Fahrdienste nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Damit könnte Uber seinen Service in Deutschland einstellen müssen, wenn die US-Firma nicht Änderungen an ihrem Geschäftsmodell vornimmt.
Das Landgericht Frankfurt sieht in dem aktuellen Geschäftsmodell von Uber mehrere Wettbewerbsverstöße und gab deshalb einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt. Taxi Deutschland will die zur Vollstreckung des Urteils nötige Sicherheitsleistung von 150.000 Euro umgehend hinterlegen.
Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige.
»Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes«, betonte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer. Uber trete durch seine Werbung beim Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis.
Deshalb sei Uber als »Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz« anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. »Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht«, sagte die Richterin.
Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen.
Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber eine Mietwagenkonzession beantragen - oder auch die Abläufe ändern, die sie aus Sicht des Gerichts notwendig machen.
Außerdem verstieß Uber dem Gericht zufolge gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, gemäß der Mietwagen mit Chauffeur neue Aufträge erst nach der Rückkehr zum Firmensitz oder auf dem Weg dorthin annehmen dürfen. Die Taxivereinigung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet habe, stellte das Gericht fest.
Uber habe auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen. Die Taxivereinigung habe durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hätten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Das Gericht befand, dass Uber die Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert habe, befand die Kammer.
Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Die Entscheidung des Landgerichts müsste aber auch während des Berufungsverfahrens befolgt werden. »Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können«, sagte ein Uber-Sprecher. An die Kunden schrieb die Firma unter der Überschrift »Uber ist für dich da«, das Landgericht habe »einige Aspekte unseres Vermittlungsprozesses beanstandet«. Uber vermittelt in Deutschland über seine App auch Fahrten mit klassischen Taxis.
Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, betonte: »Uber ist es ab sofort untersagt, über die App Aufträge an Subunternehmen (Mietwagenfirmen) zu übermitteln.« Das Landgericht habe »den kontinuierlichen Gesetzesverstößen von Uber in Deutschland« einen Riegel vorgeschoben.
»Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist«, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. »Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.«
Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom zeigt das Urteil die Notwendigkeit, das Personenbeförderungsgesetz anzupassen. »Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war.« Es schütze »die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher«.