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Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar?

Eine Entlastung der Verbraucher bei den Stromrechnungen im ersten Monat des kommenden Jahres, ist laut einem Interessenverband der Branche unrealistisch. Das vorgeschlagene Verfahren sei extrem komplex.

Strompreise
Von den hohen Strompreisen will die Bundesregierung Verbraucher spätestens im Januar entlasten. Foto: Jan Woitas
Von den hohen Strompreisen will die Bundesregierung Verbraucher spätestens im Januar entlasten.
Foto: Jan Woitas

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in Berlin. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen. Diese werde erst zum 1. März 2023 greifen. Aus diesem Grund sei ein »Erlassen« des Dezemberabschlages als Soforthilfe geplant.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte dem »Handelsblatt« gesagt: »Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir.« Habeck machte aber auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Strompreisbremse aufmerksam. Die Regierung will das Geld dafür über die Abschöpfung von »Zufallsgewinnen« bei Stromproduzenten einholen.

Einige Schritte noch unklar

Andreae sagte, es sei bislang noch nicht festgelegt, durch welche Stelle und über welches Verfahren Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollten, die im Unterschied zur Gaspreisbremse für die Entlastungen genutzt werden sollten. »Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar.« Zudem dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.

»Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau«, sagte Andreae. Die Bundesregierung sollte daher dringend ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Abschöpfung erarbeiten. Die Umsetzung der zugehörigen EU-Vorgaben sollte möglichst einfach gestaltet und zwingend über eine staatliche Organisation abgewickelt werden.

Verbraucherzentralen fordern Tempo

Zugleich fordern die Verbraucherzentralen, dass die geplante Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland schon ab Januar greift. Falls nötig sollte sie auch auf andere Energieträger, also etwa Öl und Pellets, ausgeweitet werden, sagte Verbandschefin Ramona Pop am Dienstag. »Die Menschen erwarten schnelle und wirksame Hilfe und Entlastung. Eine weitere Hängepartie wird nach dem Hü und Hott der letzten Monate zu weiteren Vertrauensverlusten führen«, warnte sie.

»Es kann nicht sein, dass die Preisbremsen erst nach dem Winter zum Frühjahrsbeginn kommen und sich dann auch nicht an den Verbrauchskosten im Winter orientieren sollen«, sagte Pop. Eine schnelle Entlastung dürfe nicht an technischen Voraussetzungen scheitern.

© dpa-infocom, dpa:221025-99-255517/3