Ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenes Gutachten stellt die von den niedersächsischen Behörden genehmigte dauerhafte Biozid-Einleitung am LNG-Terminal in Wilhelmshaven in Frage.
Der Terminalbetreiber Uniper setzt aus Nordseewasser gewonnenes Chlor als Biozid ein, um ein Zuwachsen der Seewassersysteme des LNG-Terminalschiffes etwa mit Algen und Muscheln zu verhindern. Eine solche kontinuierliche Chlorung könne »nicht als beste verfügbare Technik« angesehen werden, heißt es in der am Donnerstag von der Umwelthilfe veröffentlichten Stellungnahme des Hamburger Labors LimnoMar, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Verfahren sei weder mit nationalen Gesetzen noch mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar, hieß es.
Empfehlung: Auf Stoßchlorung umstellen
Die Autoren empfehlen das Verfahren mindestens auf eine sogenannte Stoßchlorung umzustellen - also nur dann Chlor einzusetzen, wenn der Bewuchsdruck von Algen und Muscheln das erfordert. Langfristig, so das Gutachten, sollte statt des Chlors ein umweltfreundliches Reinigungsverfahren etwa auf Utraschall-Basis eingesetzt werden.
Die Umwelthilfe und auch andere Umweltschutzverbände kritisieren die Einleitung der mit Chlor behandelten Abwässer in die Jade an dem im Dezember in Betrieb genommenen LNG-Terminalschiff »Höegh Esperanza« bereits seit Längerem. Sie fürchten unter anderem Schäden für das angrenzende Ökosystem Wattenmeer. »Die Elektrochlorierung ist eine überholte Technik, extrem umweltschädlich und auch rechtlich nicht zulässig«, sagte der DUH-Energieexperte Constantin Zerger.
Der Verband forderte die niedersächsische Genehmigungsbehörde erneut auf, die Nachrüstung auf ein anderes Reinigungsverfahren anzuordnen. »Ansonsten werden wir auf Grundlage des Gutachtens weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten, um den Nationalpark Wattenmeer vor der Einleitung des giftigen Biozids zu schützen«, sagte Zerger.
Umweltministerium widerspricht Gutachten
Die Genehmigungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), hatte zuvor in der Erlaubnis dagegen festgestellt, dass das Reinigungssystem auf Chlorbasis dem »Stand der Technik« entspreche. Das Umweltministerium in Hannover teilte auf Anfrage mit, die Aussage des Gutachtens sei nicht zutreffend. Grundlage für die Ermittlung des »Standes der Technik« seien technische Umweltstandards einer international anerkannten Norm. Diese empfehle für ein schwimmendes LNG-Importterminal (FSRU), »(...), dass bei der Verwendung von Seewasser als Heizmedium ein Chlorungssystem vorhanden sein sollte«.
Terminalbetreiber Uniper teilte auf Anfrage mit, der Einsatz anderer Reinigungsverfahren, etwa mit Ultraschall, sei untersucht worden. »Bislang entsprach kein Alternativverfahren den speziellen Anforderungen, welche an eine Anwendung auf der FSRU «Höegh Esperanza» gestellt werden.« Die Genehmigungsbehörde hat Uniper allerdings verpflichtet, bis zum Sommer Vorschläge zu machen, wie der Biozid-Einsatz verringert werden kann. Dafür befinde man sich zusammen mit der Reederei Höegh »derzeit in zahlreichen Gesprächen« mit Herstellern, Lieferanten und Experten, teilte Uniper weiter mit.
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