LUXEMBURG. Die Energie-Effizienz von Staubsaugern darf nach einem Urteil des EU-Gerichts künftig nicht mehr mit leeren Staubbehältern getestet werden. Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag einer Klage des Herstellers Dyson statt und erklärten die entsprechende EU-Verordnung für nichtig.
Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hieß es (Rechtssache T-544/13).
Eine Sprecherin der EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, kündigte am Donnerstag an, die Brüsseler Behörde werde das Urteil nun eingehend prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden. Die Kommission hat rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energie-Label ihre Gültigkeit und eine neue Verordnung müsste vorgelegt werden, die im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs steht.
Eine Dyson-Sprecherin zeigte sich am Donnerstag erfreut: »Das sind gute Neuigkeiten und ein ganz klarer Gewinn für die Verbraucher in Europa«, sagte sie. »In Zeiten des Dieselgates müssen die Verbraucher darauf vertrauen können, welche Angaben die Hersteller zu ihren Produkten machen.«
Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, hatte seine Klage damit begründet, die jetzige Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die aktuelle Verordnung sieht keine Tests mit vollem Beutel vor.
Im November 2015 hatte das EU-Gericht die Dyson-Klage noch abgewiesen. Nachdem das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt hatte, hob der höhergestellte Europäische Gerichtshof das Urteil in Teilen jedoch auf und verwies die Sache zurück ans EU-Gericht.
Dies begründete sein Urteil am Donnerstag damit, die EU-Richtlinie solle den Verbraucher über die Energieeffizienz seines Gerätes während des Gebrauchs informieren. Zudem sollte sie Maßnahmen einzelner EU-Staaten harmonisieren, damit der Verbraucher »effizientere« Produkte wählen könne. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter steht nach Ansicht der Richter nicht mit diesen Zielen in Einklang.
In einem anderen Rechtsstreit um das EU-Energie-Label hatte Dyson Ende Juli noch eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erfahren. Damals entschieden die Richter, dass Staubsauger-Hersteller ihre Kunden auf dem Label nicht darüber informieren müssen, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch getestet wurde. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass die entsprechende EU-Verordnung die Gestaltung des Etiketts genau festlege. Eben diese Verordnung erklärte das EU-Gericht mit seinem Urteil vom Donnerstag für nichtig. (dpa)