Die bisherigen Pläne der Ampel-Koalition zum Heizungstausch kosten die Kommunen nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mindestens acht Milliarden Euro. 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, ermittelte der Städte- und Gemeindebund nach Angaben der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Montag).
Um das zu stemmen, müssten Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden, forderte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbandes, Gerd Landsberg. Er kritisierte, Kommunen seien von den in Aussicht gestellten Förderungen bislang ausgeklammert. Von den rund 180.000 kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder Sporthallen wird der Großteil noch mit Öl oder Gas beheizt. Auch bei Neubauten werden den Angaben zufolge bislang in vier von zehn Fällen noch fossil betriebene Heizungen eingebaut.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verteidigte die umstrittenen Gesetzespläne. Im Deutschlandfunk sprach der Grünen-Politiker von einem großen Gesetz, das über Jahrzehnte Wirkung entfalten werde und ein Meilenstein in der Klimapolitik sei.
Abschied von Öl und Gas
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Heizkessel sollen nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die parlamentarischen Beratungen stehen noch am Anfang.
Mit Blick auf die geplante Förderung der Heizungsumstellung sagte Habeck, »es ist viel Geld, das wir ausgeben«. Aber es sei auch nur für eine begrenzte Zeit. Denn es werde in den nächsten Jahren einen deutlichen Preisrückgang bei Wärmepumpen geben. »Deswegen reden wir über einen begrenzten Zeitraum, wo ein bisschen mehr Geld ausgegeben wird, und das wird sich dann aber im Markt einpendeln.«
Gestaffeltes Förderkonzept
Die Grünen im Bundestag hatten am vergangenen Freitag ein Konzept für eine stärkere soziale Staffelung mit höherer staatlicher Förderung vorgelegt. Das von der Bundesregierung vorgelegte Förderkonzept sieht bisher für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung von 30 Prozent der Investitionskosten vor. Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von »Klimaboni« von zusätzlich 10 bis 20 Prozent geben.
Die Grünen-Fraktion schlägt nun vor, dass es zusätzlich zur Grundförderung und den Klimaboni eine sozial gestaffelte Förderung geben soll. Diese könne insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betragen. Die Förderquote sinkt stufenweise mit der Höhe des Einkommens.
Zudem sollte für Mieterinnen und Mieter neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzinstrumenten »zeitnah die Modernisierungsumlage auf höchstens vier Prozent im Jahr und nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren begrenzt werden«, wie es in dem Konzept heißt. In einem weiteren Schritt müsse die Teilwarmmiete eingeführt werden, in der dann die Modernisierungsumlage aufgehe. So würden Kosten gerecht verteilt und ein Anreiz gesetzt, dass auch Vermieter und Vermieterinnen Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
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