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Schufa-Bonitätsbewertungen: Maßgeblich oder nicht?

Welchen Einfluss hat die Schufa auf Kreditentscheidungen? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Bonitätsbewertungen der Schufa könnte größere Auswirkungen haben.

Schufa
Die Schufa liefert ihren Vertragspartnern bei berechtigtem Interesse eine Einschätzung zur Bonität von Verbrauchern. Foto: Andreas Arnold/DPA
Die Schufa liefert ihren Vertragspartnern bei berechtigtem Interesse eine Einschätzung zur Bonität von Verbrauchern.
Foto: Andreas Arnold/DPA

Wie mächtig ist die Schufa? Anhand gewaltiger Datenmengen berechnet die Auskunftei, für wie kreditwürdig sie einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher hält. Banken, Onlinehändler, Mobilfunkanbieter, Autohäuser, Energielieferanten - sie alle wollen wissen, wie es um die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft bestellt ist, bevor Verträge geschlossen und Waren übergeben werden.

Sind die Bonitätsbewertungen aus Wiesbaden dafür maßgeblich oder nur ein Baustein in einem komplexen Prüfprozess? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte dazu am Donnerstag: Unternehmen dürften nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen.

Was ist die Schufa?

Zum Geschäftsmodell der 1927 gegründeten »Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung« gehört es, Daten zu sammeln. Auf deren Basis liefert die Schufa ihren etwa 10.000 Vertragspartnern - unter anderem Banken und Sparkassen, Versandhändler und Energieversorger - bei berechtigtem Interesse eine Einschätzung zur Bonität (Kreditwürdigkeit) von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland. Zu mehr als 90 Prozent seien »ausschließlich positive Informationen gespeichert«. Pro Tag erteilt die Auskunftei im Schnitt 320.000 Auskünfte an Unternehmen. Außer der Schufa gibt es weitere Wirtschaftsauskunfteien: etwa Creditreform und Crif.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten, den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.

Was macht die Schufa mit diesen Daten?

Anhand der Daten errechnet sich der Basis-Score, der quartalsweise aktualisiert wird. Dieser beschreibt auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent eine Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verbraucher finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Je höher der Score, umso höher die Kreditwürdigkeit. Wer Rechnungen regelmäßig unpünktlich bezahlt und oft Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Wie der Score genau berechnet wird, legt die Schufa nicht detailliert offen. Ihr Argument: »Läge das Berechnungsmodell völlig offen, könnte der Score manipuliert werden und hätte so keinen Wert mehr.« Die Formel sei aber »der zuständigen Datenschutzbehörde bekannt und wird von ihr und unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kontrolliert«. Unternehmen und Einzelpersonen wie Vermieter können Auskünfte bei der Schufa einholen.

Worum ging es in dem Verfahren vor dem EuGH?

Im Kern ging es um die Frage, ob Scoring in bestimmten Fällen einer automatisierten Entscheidung, die die betroffene Person beeinträchtigt, gleichzusetzen ist - gemäß Artikel 22 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Und darum, wie maßgeblich ein Schufa-Score für die Entscheidung eines Unternehmens ist, einen Kredit beziehungsweise Vertrag zu gewähren oder nicht.

Hintergrund der Verfahren vor dem EuGH waren mehrere Fälle aus Deutschland. In einem davon hat eine Klägerin, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte der Frau ihren Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur DSGVO klären zu lassen. Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.

Was hat der EuGH entschieden?

Der Gerichtshof entschied, dass »Scoring« als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene »automatisierte Entscheidung im Einzelfall« anzusehen sei, sofern die Kunden der Schufa, wie beispielsweise Banken, diesem eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen. »Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist dies der Fall. Es obliegt diesem Gericht zu beurteilen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz im Einklang mit der DSGVO eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält«, teilte der EuGH mit.

Welche Position vertritt die Schufa?

Die Auskunftei argumentiert, sie selbst treffe keine Entscheidungen zum Beispiel über die Vergabe von Krediten oder den Abschluss eines Handyvertrages. Die Schufa unterstütze ihre Partner mit Auskünften bei der Entscheidung. »Nur weil ein Score wichtig ist, ist er nicht maßgeblich«, hatte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz, im Vorfeld der Entscheidung vom Donnerstag gesagt. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft treffe das Unternehmen, mit dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Vertrag abschließen möchte. Bei der Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen zum Beispiel flössen in der Regel weitere Daten ein wie regelmäßiges Einkommen und Ausgaben sowie Vermögen.

Entsprechend begrüßte die Schufa in einer ersten Stellungnahme das EuGH-Urteil: »Es sorgt für Klarheit, wie Zahlungsprognosen (Scores) in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verwendet werden dürfen.« Da die Kunden der Auskunftei »weit überwiegend« zurückgemeldet hätten, »dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss« seien, werde die Mehrheit der Kunden »Schufa-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können«, teilte die Schufa mit.

© dpa-infocom, dpa:231207-99-212316/2