Die Autohersteller BMW, Mercedes-Benz und Audi sollen in Südkorea wegen Kartellabsprachen im Zusammenhang mit Abgasreinigungsanlagen bei Dieselfahrzeugen eine Millionen-Strafe zahlen. Südkoreas Wettbewerbsbehörde warf den drei Produzenten sowie Volkswagen in einer Erklärung am Donnerstag vor, ihr Vorgehen habe »den Wettbewerb und die Wahl der Verbraucher eingeschränkt«. Laut der nationalen Nachrichtenagentur Yonhap können die Unternehmen rechtlich gegen die Entscheidung der Kommission für fairen Handel (FTC) vorgehen.
Die Behörde legte eigenen Angaben zufolge die Strafen vorläufig auf 20,7 Milliarden Won (15,3 Millionen Euro) für Mercedes-Benz, 15,7 Milliarden Won für BMW und 5,9 Milliarden Won für Audi fest - insgesamt 42,3 Milliarden Won (31,3 Millionen Euro). Volkswagen brauche keine Strafe zahlen, da betroffenen Modelle nicht in Südkorea verkauft worden seien.
Die Behörde sei zu dem Schluss gekommen, dass es »einen Konsens unter den vier Unternehmen gab, den Verbrauch von Harnstoff-Lösungen zu reduzieren«. Ihr Verhalten komme einer Absprache gleich. Mit einer speziellen Harnstoff-Lösung sollen giftige Stickoxid-Emissionen gesenkt werden. Bei bestimmten Dieselfahrzeugen muss die Lösung zusätzlich zum Treibstoff getankt werden.
Hohe Strafen 2021 von der EU-Kommission
Die EU-Kommission hatte 2021 gegen BMW und Volkswagen wegen unerlaubter Absprachen zu sogenannten Adblue-Tanks hohe Strafen verhängt. In den Tanks, die zur Abgasreinigung in Dieselautos gehören, ist die spezielle Harnstoff-Lösung. Die Mercedes-Benz Group (ehemals Daimler) kam wegen der Kronzeugenregelung ohne Buße davon.
Bei der Untersuchung in Südkorea ging es den Angaben der Autohersteller zufolge um die gleichen Sachverhalte, die bereits Gegenstand des Kartellverfahrens der Europäischen Kommission gewesen seien. »Absprachen oder ein Informationsaustausch zu Preisen, Mengen oder Marktaufteilung waren nicht Gegenstand des Verfahrens«, teilte Mercedes-Benz mit. Das Unternehmen habe mit der FTC kooperiert. BMW kündigte an, die schriftliche Begründung der Behörde zunächst abwarten zu wollen.
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