Berlin (dpa) - Unbenutzte und an Händler zurückgeschickte Waren sollen nach dem Willen der Bundesregierung seltener vernichtet werden. Dazu ist eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geplant, wie Sprecher des Umwelt- sowie des Wirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin sagten.
Zuvor hatte der NDR berichtet, die Regierung wolle im kommenden Jahr eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware einführen.
Der Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, viele Waren würden vernichtet, obwohl sie noch funktionsfähig seien. Die Ministerin habe deshalb eine Obhutspflicht auf den Weg gebracht. Dazu liefen noch Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, man sei in guten Gesprächen.
Die Obhutspflicht soll laut NDR Händler dazu anhalten, die Produktion stärker an der Nachfrage auszurichten. Transport und Aufbewahrung neuer Waren soll demnach so gestaltet werden, dass die Produkte länger nutzbar bleiben. Vernichtung solle zum letzten Mittel werden. Zudem sollten Händler zu mehr Transparenz gezwungen werden, was die Vernichtung von unbenutzter Ware angehe.
Verbraucher in Deutschland bestellen immer mehr im Internet - jedes sechste Paket aber wird wieder zurückgeschickt, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel vor kurzem mitgeteilt hatte. Vernichtet wird den Händlern zufolge aber trotzdem nur sehr wenig. Es sei eine absolute Ausnahme, dass Retouren vernichtet würden, hieß es bei Amazon im Herbst. Auch bei Zalando liegt der Anteil nach eigenen Angaben bei weniger als 0,05 Prozent der Fälle, Otto spricht von einem Anteil »im Promillebereich«.
Insgesamt landeten in Deutschland im vergangenen Jahr einer Studie der Universität Bamberg zufolge trotzdem fast 20 Millionen zurückgeschickter Artikel auf dem Müll. Das entspreche den Forschern zufolge rund vier Prozent der Retouren.
Die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Judith Skudelny sagte dazu: »Die neue Initiative zeigt, dass Umweltministerin Schulze mehr von den Medien und dem Wunsch nach Anerkennung getrieben ist als von fachlicher Arbeit.« Die Vernichtung sei immer mit einem Verlust des Händlers verbunden - weswegen dieser selbst versuche, den Wert der Waren zu erhalten.
Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Bettina Hoffmann, entgegnete: »Um unsere Umwelt und natürliche Ressourcen zu schonen, darf es nicht sein, dass weiterhin gebrauchsfähige Produkte einfach vernichtet werden können.« Wenn Händler gebrauchsfähige Produkte nicht mehr verkaufen könnten, müssten Spenden durch eine Umsatzsteuerbefreiung erleichtert werden. Denn bislang gilt: Wer zurückgesendete Ware spendet, zahlt Umsatzsteuer.