Gaskunden müssen sich in einigen Jahren auf etwas höhere Netzentgelte in ihrer Gasrechnung einstellen. Die Bundesnetzagentur legte in Bonn ein Eckpunktepapier vor, das neue Regeln für die Berechnung der Netzentgelte vorschlägt. Netzentgelte zahlt jeder Haushalt, mit ihnen werden Investitionen sowie laufende Kosten für den Netzbetrieb gestemmt.
In Zeiten der Energiewende sinkt der Gasbedarf perspektivisch. Deshalb soll der Abschreibungszeitraum für Investitionen verkürzt werden: In den nächsten Jahren sollen Netzbetreiber also höhere Kosten auf die Netzentgelte umlegen dürfen, als sie es nach derzeit gültigen Regeln tun dürfen.
Die Logik
Noch gibt es viele Gaskunden, die finanziellen Lasten können also auf viele Schultern verteilt werden. Bliebe es bei dem jetzigen, sehr langfristigen Abschreibungszeitraum, so könnten die Netzbetreiber einen Teil ihrer Kosten erst dann geltend machen, wenn kaum noch Gaskunden da sind. Das könnte die wenigen verbliebenen Kunden überfordern und die Netzbetreiber könnten auf einem Teil ihrer Investitionen sitzen bleiben.
Setzt die Behörde ihren Vorschlag um, könnten die Gasnetzentgelte pro Haushalt monatlich um einen einstelligen Euro-Betrag steigen, so die Schätzung der Netzagentur. Noch ist nichts entschieden, die Energiebranche hat nun Gelegenheit zu Wortmeldungen. Der Verbraucher wird die finanziellen Folgen vermutlich erst 2026 zu spüren bekommen.
Für die Energiebranche hat das neue Regelwerk eine große Bedeutung. Es geht nicht nur um den Gas-, sondern auch um den Strombereich. Angesichts der Energiewende ist der Investitionsbedarf in die Stromnetze riesig - der Ausbau, Umbau und die Digitalisierung sind teuer. Mit dem neuen Regelwerk soll die Frage beantwortet werden, wie die Kosten gestemmt werden können.
Blick auf die Kosten
Wurden im Jahr 2013 noch 5,2 Milliarden Euro in die deutschen Stromnetze investiert, so war es im vergangenen Jahr mit 11,5 Milliarden Euro mehr als doppelt so viel. Zukünftig wird es noch viel teurer:
Bis 2045 könnte der Investitionsbedarf für die Stromnetze nach grober Schätzung der Netzagentur bei circa 450 Milliarden Euro liegen. Diese Kosten werden langfristig abgeschrieben, pro Jahr wird also nur ein kleiner Teil davon auf die Netzentgelte umgelegt.
Generell peilt die Regulierungsbehörde eine Verschlankung der bisherigen Regeln an. »Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt«, sagte Behördenchef Klaus Müller. Das solle geändert werden, die Regeln sollen einfacher und unbürokratischer werden.
Auf die Frage, ob die neuen Vorgaben nicht nur bei Gas, sondern auch bei Strom zu einem stärkeren Anstieg der Netzentgelte führen werden, sagte Müller: »Nein, wir rechnen nicht mit steigenden Netzentgelten durch diese Maßnahmen, die wir heute diskutieren.« Sie seien vielmehr ein Anreiz, das Stromnetz schneller auszubauen und schneller zu digitalisieren, wodurch Kosten eingespart werden könnten.
Reaktionen der Branchenverbände
In Deutschland gibt es 720 Betreiber von Gasnetzen und 870 Betreiber von Stromnetzen, die meisten davon sind Stadtwerke. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertete das Eckpunktepapier als »lang ersehnten Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, die entscheidend für den Erfolg der Energie- und Wärmewende ist«. Es sei gut, dass die Abschreibungsregeln geändert werden. Andere Aspekte des Vorschlags sah er hingegen kritisch.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte, dass Netzinvestitionen wettbewerbsfähig sein müssten. »Die regulatorischen Rahmenbedingungen müssen es den Netzbetreibern ermöglichen, das Netz im Sinne der Energiewende weiterzuentwickeln und die enormen Investitionen zu stemmen«, teilte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae mit.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Bundesrepublik im Jahr 2021 dazu verdonnert, das Energierecht zu erneuern und die Position der Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde zu stärken. Von der Regierung festgelegte Verordnungen, welche die Berechnung besagter Netzentgelte regelten, wurden als europarechtswidrig gewertet. Stattdessen muss nun die Bundesnetzagentur selbstständig sogenannte Festlegungsverfahren einleiten, bei denen sie politisch nicht beeinflusst werden darf.
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