In der Europäischen Union sind neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten, die binnen zwei Jahren in Deutschland und den anderen EU-Staaten umgesetzt werden sollen.
Bei ernsten Verstößen drohen Händlern dann saftige Strafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
Die schon 2018 von der EU-Kommission beschlossene Richtlinie hatte Ende vergangenen Jahres die letzten Hürden der Gesetzgebung genommen. Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova forderte die EU-Staaten auf, sie nun rasch und strikt anzuwenden. »Die neuen Vorschriften werden die Transparenz und Sicherheit im Online-Handel erhöhen, was im Interesse der Verbraucher liegt«, erklärte sie.
Der sogenannte Neue Deal für Verbraucher ist ein Maßnahmenbündel. So sollen Käufer auf Online-Marktplätzen künftig informiert werden, ob der Verkäufer eine Firma oder eine Privatperson ist - denn bei Privatverkäufen gelten geringere Ansprüche bei Problemen oder Defekten. Bei Online-Suchen muss künftig erkennbar sein, ob ein Verkäufer für eine gute Platzierung in der Ergebnisliste gezahlt hat und nach welchen Kriterien diese zustande kam. Von Unternehmen bestellte lobende Produktkritiken werden verboten.
Bei angeblichen Rabatten oder Sonderpreisen müssen Verkäufer künftig zum Vergleich den niedrigsten Preis der vorhergehenden 30 Tage angeben. Damit soll vermieden werden, dass Preise erst hoch gesetzt werden, um dann mit dem angeblichen Rabatt Käufer anzulocken.
Die neuen Regeln sollen auch die Praxis eindämmen, dass Markenprodukte mit gleicher Aufmachung in EU-Ländern in unterschiedlicher Qualität angeboten werden. Hintergrund sind Klagen aus östlichen EU-Staaten, dass dort zum Beispiel Fischstäbchen weniger Fisch enthalten. Die nationalen Behörden sollen mehr Handhabe gegen irreführende Vermarktung bekommen.