Das Bundesjustizministerium will Mietern und Wohnungseigentümern die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der auch Balkonkraftwerke genannten Geräte bekommen. Dies sieht ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.
Der Entwurf sieht dazu Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Er ging nach Angaben des Ministeriums am Dienstag in die Ressortabstimmung. Über den Entwurf hatte die »Welt« berichtet.
Strom aus Sonnenlicht erzeugen
Bei einem Steckersolargerät erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in »Haushaltsstrom« umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.
Der Entwurf betont den geringeren Aufwand gegenüber den geltenden Regelungen: »Die Zeitersparnis wird im Fall von Wohnungseigentum typischerweise größer sein als bei Mietwohnungen, denn in Wohnungseigentümerversammlungen lösen Verlangen nach der Installation von Steckersolargeräten derzeit in der Regel erheblichen Erörterungsbedarf aus.« Die Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen kämen demgegenüber in der Regel schneller zu Entscheidungen.
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte: »Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundesjustizminister den Vorschlag aus Bayern aufgegriffen hat, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern.«
Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach von weniger bürokratischen Hürden, die sinnvoll seien, solange die technischen Regeln eingehalten würden. »Balkon-PV ersetzt aber nicht den PV-Ausbau auf den Dächern, der meist deutlich effizienter ist«, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. »Dazu brauchen wir einfachere und attraktivere Regeln insbesondere für Mehrfamilienhäuser.«
In selben Gesetz will das Justizministerium auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern. Sie sollen laut Entwurf möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dafür stimmen. Wann über das Gesetz im Kabinett beraten wird, ist noch offen.
Referentenentwurf vom 17. Mai 2023
Bericht der »Welt« (Bezahlschranke)
Photovoltaik-Strategie des BMWK vom 5.5.23
Infos der Verbraucherzentrale NRW zu Steckersolaranlagen
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