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Milliardenstrafe gegen Intel: EU-Kommission droht Niederlage

2009 verhängte die EU-Kommission gegen den Mikroprozessorhersteller Intel eine Milliarden-Geldbuße wegen ihrer vermeintlich beherrschenden Stellung auf dem Markt. Das EuGH begutachtet die Lage nun.

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Intel streitet sich mit der EU-Kommission. Foto: Fabian Sommer/DPA
Intel streitet sich mit der EU-Kommission.
Foto: Fabian Sommer/DPA

Im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe gegen den Tech-Konzern Intel könnte die EU-Kommission eine weitere Schlappe vor Gericht erleiden.

In einem Gutachten empfiehlt Generalanwältin Laila Medina dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), zwei von sechs von der Kommission vorgebrachte Gründe gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurückzuweisen. Dieses hatte 2022 entschieden, die Kommission habe nicht bewiesen, dass beanstandete Rabatte Konkurrenten tatsächlich rechtswidrig vom Markt verdrängt haben.

Langjähriger Streit

Der Streit um die Vorwürfe gegen Intel zieht sich bereits seit Jahren. 2009 verhängte die EU-Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro. Das Unternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt, hatte die Brüsseler Behörde damals ihre Entscheidung begründet.

Nach einigen Jahren Rechtsstreit erklärte das Gericht der EU die Entscheidung der EU-Kommission über die Geldbuße teilweise für nichtig. Dagegen wehrt sich die EU-Kommission nun vor dem EuGH. Das Gutachten legt aber nun nahe, dass sich der EuGH in Teilen nicht von den von der EU-Kommission vorgebrachten Argumenten überzeugen lassen dürfte.

Die Gutachten sind für den EuGH nicht bindend, oft folgen die Luxemburger Richterinnen und Richter aber den Einschätzungen ihrer Generalanwälte. Medina hatte sich auf Bitten des Gerichtshofs mit zwei von sechs Rechtsmittelgründen beschäftigt, die die Kommission gegen die Entscheidung des Gerichts der EU vorgebracht hatte. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass von der Kommission vorgebrachte Argumente nicht dazu geeignet seien, die Entscheidung des Gerichts infrage zu stellen.

© dpa-infocom, dpa:240118-99-660075/2