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Mehr Mindestlohnverstöße aufgedeckt trotz weniger Kontrollen

Der Mindestlohn ist klar geregelt. Der Zoll hat im vergangenen Jahr weniger Arbeitgeber kontrolliert als noch 2022. Die Zahl der Gesetzesverstöße aber geht nicht zurück.

Zoll
Der Zoll überprüfte im vergangenen Jahr bei 42.631 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ob diese Mindestlohn zahlen. Foto: Hendrik Schmidt/DPA
Der Zoll überprüfte im vergangenen Jahr bei 42.631 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ob diese Mindestlohn zahlen.
Foto: Hendrik Schmidt/DPA

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr gestiegen - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden als im Jahr zuvor.

2023 habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 7249 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet, heißt es in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Victor Perli, die der dpa vorliegt. 2022 zählt die Behörde noch 5898 Verfahren. »Es gibt deutlich mehr Mindestlohnbetrug«, sagte Perli. 

Dunkelziffer liegt höher

Der Abgeordnete ist Initiator des Meldeportals " www.mindestlohnbetrug.de". Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 seien die Meldungen dort "deutlich angestiegen", teilte er mit. Es brauche unter anderem strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung, damit Betrug einfach nachgewiesen werden könne, forderte Perli. Zusätzlich verlangte er mehr Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Dunkelziffer der nicht erfassten Fälle liege deutlich höher. Seit Jahresbeginn beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto je Stunde. 

Der Zoll überprüfte dem Ministerium zufolge im vergangenen Jahr bei 42.631 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ob diese Mindestlohn zahlen. 2022 gab es 53 182 Prüfungen. Die Branchen mit den meisten Kontrollen waren demnach das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und die Speditions- und Transportbranche. Den Zahlen zufolge führte rund jede sechste Kontrolle zu einem Verfahren.

© dpa-infocom, dpa:240206-99-884613/2