Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern will am kommenden Montag in Berlin ihren Vorschlag für die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ihn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Den nächsten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2024 soll nun wieder die Kommission vorschlagen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Frühjahr die Erwartung geäußert, dass es zu einer deutlichen Steigerung kommt und auf die hohe Inflation und Tariferhöhungen verwiesen. Sozialverbände hatten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr gefordert, die Arbeitgeber warnten vor »unrealistischen Höhen«.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden. Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze machen. Diesen macht die Bundesregierung dann in der Regel per Verordnung verbindlich.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der letzten Erhöhung im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde verdienten.
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