Für bessere Lebensbedingungen von Tieren sollen strengere Vorgaben für die Haltung in Ställen, Zirkussen und zu Haustieren kommen. Das Bundeskabinett brachte einen Entwurf von Agrarminister Cem Özdemir auf den Weg, der mehrere Änderungen des Tierschutzgesetzes vorsieht.
Die allermeisten Halterinnen und Halter würden ihrer Verantwortung gerecht, sagte der Grünen-Politiker. Doch noch immer gebe es Defizite, und deshalb litten viele Tiere. Wenn es Tieren besser gehe, sei das auch im Sinne der Halter. Tierschützern reichen die Pläne nicht aus.
Ziel ist, den Tierschutz umfassend zu stärken und bestehende Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie es im Entwurf heißt. Dafür sollen auch manche gängigen Haltungspraktiken in der Landwirtschaft verboten oder mit neuen Schutzanforderungen versehen werden.
Zugleich geht es darum, Kontrollen zu erleichtern und Sanktionen bei schweren Verstößen zu verschärfen. Der Gesetzentwurf soll nun noch vor der Sommerpause zunächst in den Bundesrat kommen, also spätestens am 5. Juli. Dann ist der Bundestag am Zug.
Ein Überblick:
Landwirtschaft
Für Eingriffe, die nicht der Heilung von Krankheiten dienen, sollen mehr Schranken kommen. Verboten sein soll künftig das Kappen der Schwänze von Lämmern - bei Ferkeln soll es nur noch in Einzelfällen mit Vorgaben erlaubt sein. Wenn bei Kälbern die Hörner ausgebrannt werden, soll dafür eine Betäubung Pflicht sein, wie es laut Ministerium auch schon vielfach praktiziert wird.
Anbindehaltung
Grundsätzlich soll etwa für Esel, Ziegen und Rinder gelten: »Ein Tier darf nicht angebunden gehalten werden.« Eine Sonderregelung ist aber für die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern geplant: Ganzjährig soll sie in zehn Jahren verboten werden. Möglich bleiben soll aber eine »Kombi-Haltung«.
Bestehende kleine Höfe mit höchstens 50 Rindern können Tiere so weiter anbinden, wenn sie in der Weidezeit draußen sind und in der übrigen Zeit mindestens zwei pro Woche ins Freie können. Özdemir sprach von einem Kompromiss, um mehr Tierschutz mit Natur- und Artenschutz auf Almen und Bergwiesen zu vereinen.
Schlachthöfe
Vorgeschrieben werden sollen künftig Videoaufzeichnungen in »tierschutzrelevanten« Bereichen von Schlachtanlagen. Das soll Behörden ein besseres Bild für Kontrollen verschaffen, etwa zu Betäubungsvorschriften.
Zirkus
Das Halten oder Zurschaustellen bestimmter Wildtiere wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde »an wechselnden Orten« soll verboten werden. Dabei sollen reisende Zirkusse vorhandene Tiere nicht abgeben müssen, sie dürfen laut Ministerium aber keine neuen anschaffen.
Qualzucht
Stärker eingedämmt werden sollen Methoden, Tiere auf ein bestimmtes Aussehen etwa von Augen, Fell und Ohren zu züchten. Es wolle ja auch kein Halter, »dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt«, sagte Özdemir. Dafür soll eine Liste mit Anzeichen erweitert werden.
Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, es gehe nicht um pauschale Verbote bestimmter Rassen, machte der Minister auch mit Blick auf zeitweisen Wirbel um Dackel klar. »Dieses Gesetz verbietet den Dackel nicht, es ist ein Pro-Dackel-Gesetz, weil es dem Dackel hilft, schmerzfrei zu leben.«
Online-Tierhandel
Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sollen nicht mehr im Internet zum Kauf angeboten werden dürfen. Tier-Anbieter sollen zudem ihre Daten bei Plattformen angeben müssen, damit eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Vorgesehen sind auch mehrere zusätzliche Vorgaben für Tierbörsen.
Sanktionen
Kommen sollen empfindlichere Sanktionen bei schwerwiegenden Tierschutzverstößen. Für das Töten eines Tieres ohne »vernünftigen Grund« sollen etwa bei beharrlicher Wiederholung oder vielen betroffenen Tieren künftig fünf statt drei Jahre Haft drohen. Für Versuche der Misshandlung oder Tötung eines Tieres soll der Bußgeldrahmen von 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro angehoben werden.
Reaktionen
Die Tierschutzorganisation »Vier Pfoten« monierte »zahlreiche Mängel und Leerstellen« in den Plänen und eine Abschwächung wichtiger Vorhaben wie des Verbots der Anbindehaltung. In einem ersten Entwurf war es in fünf Jahren geplant. Özdemir verwies darauf, dass im Ampel-Koalitionsvertrag von zehn Jahren die Rede ist.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch warf dem Grünen-Minister Einknicken vor der Bauernlobby vor. Der Unions-Agrarexperte Albert Stegemann (CDU) kritisierte dagegen »einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft.«
© dpa-infocom, dpa:240524-99-150589/3