Interpol hatte zuvor einen Fahndungsaufruf gegen Ghosn selbst herausgegeben. Japan ersuchte zudem, den 65-Jährigen verhaften zu lassen. Der Libanon verhängte unterdessen eine Ausreisesperre gegen Ghosn.
Nach seiner Flucht hatte die japanische Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen dessen Frau Carole erwirkt. Ihr wird vorgeworfen, im vergangenen April bei einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft vor Gericht Falschaussagen gemacht zu haben. Ghosn, der in Japan unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen angeklagt ist, war im vergangenen Monat unter Verstoß gegen Kautionsauflagen in den Libanon geflohen, wo er seither wieder mit seiner Frau zusammen ist.
Da es zwischen Japan und dem Libanon kein Auslieferungsabkommen gibt, gilt es als unwahrscheinlich, dass Ghosn nach Japan zurückkehrt. Er besitzt neben der libanesischen auch die französische und brasilianische Staatsbürgerschaft. Der frühere Vorstandschef des französisch-japanischen Autobündnisses Renault-Nissan-Mitsubishi war am 19. November 2018 in Tokio festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh Ende Dezember in einem Privatjet nach Beirut, angeblich in einer Kiste versteckt.
Der frühere Automanager hatte am Mittwoch in Beirut bei seinem ersten öffentlichen Auftritt nach der Flucht schwere Vorwürfe gegen die japanische Justiz erhoben. Das Verfahren gegen sich bezeichnete er als politisch motiviert. Zudem beklagte er schlechte Haftbedingungen.