Das Heizungsgesetz wird heute zum ersten Mal im Bundestag beraten - fertig ist es damit aber noch nicht. Vor einem für spätestens 7. Juli angestrebten Beschluss müssen noch mehrere Detailfragen geklärt werden, ausgerechnet in für Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Fragen.
Nach der sogenannten Ersten Lesung im Parlament beginnt die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Experten angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingebaut. Die Leitplanken der Ampel-Fraktionen lassen folgende Punkte offen, die auch bei SPD, Grünen und FDP noch einmal für Streit sorgen könnten:
Förderung
Fest steht, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden und »möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft« berücksichtigen. Über die Höhe der Förderung haben die Fraktionen allerdings noch nichts gesagt. Auch, ob es eventuell Einkommensgrenzen gibt, also Reiche keinen oder einen geringeren Anspruch bekommen, ist offen.
Ausnahmeregeln
Bisher war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis 80 Jahre gelten soll. Der Grund: Ältere Menschen bekommen kaum den eventuell nötigen Kredit. Über diese aus Sicht von Kritikern willkürliche Grenze wird noch debattiert. Es gibt den Vorschlag, sie auf das Rentenalter zu senken, was aber wegen des hohen Durchschnittsalters der Hausbesitzer sehr viele befreien würde.
Modernisierungsumlage
Hier gibt es eine Zwickmühle. Einerseits will man Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung schützen, andererseits Vermietern einen Anreiz für die Investition geben. Es soll daher eine »weitere Modernisierungsumlage« geben, die dann greift, wenn man staatliche Förderung nutzt und die Mieter von der Umstellung finanziell profitieren. Details sind völlig offen.
Übergangsfristen
Unklar ist bisher, was passiert, wenn jemand jetzt eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben nur festgelegt, dass dann »angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie« gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, ist aber stark umkämpft.
Zeitlich haben sich die Ampel-Fraktionen selbst unter Druck gesetzt: Vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause liegen nur drei Sitzungswochen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine im Wahlkreis. Vertreter der Kommunen und der Wohnungswirtschaft forderten, das Gesetz erst im Herbst zu verabschieden. »Es sind noch so viele Einzelfragen offen, die nicht schnell geklärt werden können«, sagte etwa der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der »Bild«-Zeitung.
Wann der Bundesrat das Gesetz dann behandelt, ist offen. Vor der Sommerpause würde das nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli klappen. Der Bundesrat kann gegen das Gesetz allerdings allenfalls Einspruch erheben, eine Zustimmung ist nicht nötig.
Auswirkungen auf erste Bürger könnte das Gesetz dann bereits im Januar haben - nämlich wenn man neu baut oder die Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.
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