Bis spätestens Ende März will das Bundeswirtschaftsministerium einen konkreten Entwurf für eine Reform des Vergaberechts vorlegen. Die geplante Reform soll eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung bewirken.
Geplant seien unter anderem weitere Erleichterungen für Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie eine substanzielle Erhöhung der Wertgrenzen bis zu denen Direktaufträge ohne Vergabeverfahren erlaubt sind, verlautete aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Das Ministerium hat demnach zudem einen »Praxischeck« entwickelt, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse zu erkennen und Lösungen dafür zu entwickeln. Dieses Verfahren wolle man demnächst beispielsweise auch auf Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Wärmepumpen-Installation und zum Lebensmittelhandwerk anwenden.
Buschmann hatte Druck gemacht
Bundesjustizminister Marco Buschmann, dessen Haus die Federführung beim Bürokratieabbau hat, hatte in einem Brief an Habeck nachgefragt, ob das Wirtschaftsministerium zu den im November vorgelegten Eckpunkten für eine Reform des Vergaberechts inzwischen konkrete Regelungen erarbeitet habe »und welcher Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist«.
Zudem habe das Bundeswirtschaftsministerium wiederholt auf eine systematische Überprüfung von Informationspflichten im eigenen Zuständigkeitsbereich hingewiesen und in einem Schreiben vom 20. Dezember zudem angeregt, ähnliche Prozesse in der gesamten Bundesregierung anzustoßen.
Ihn interessiere nun, welches Ergebnis diese Untersuchung in Habecks Ministerium ergeben habe. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es dazu, man habe bisher zu etwa 75 Informationspflichten Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert sowie zu 50 weiteren Informationspflichten »mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet«.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sagte, die vergangenen Jahre mit zahlreichen Krisen seien nicht spurlos an den mittelständischen Unternehmen vorbeigegangen. »Deshalb braucht es zusätzliche Entlastungen und einen konsequenten Abbau unnötiger Bürokratie. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und bringen weiter Vorschläge dazu ein.« Dem Vernehmen nach will das Ministerium unter anderem schauen, ob es bei den Vorschriften für die Benennung von Beauftragten auch in kleineren Unternehmen Erleichterungen geben könnte.
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