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Grauer Kapitalmarkt soll besser reguliert werden

Die Pleiten des Windkraftbetreibers Prokon und des Containeranbieters P&R kosteten Anleger viel Geld. Verbraucherschützer sind Anlagen am Grauen Kapitalmarkt schon länger ein Dorn im Auge.

Gläubigerversammlung
Teilnehmer der Gläubigerversammlung im Millardenbetrugsfall P&R Container 2018 an der Olympiahalle im Olympiapark. Foto: Lino Mirgeler
Teilnehmer der Gläubigerversammlung im Millardenbetrugsfall P&R Container 2018 an der Olympiahalle im Olympiapark.
Foto: Lino Mirgeler

Verbraucherschützer fordern einen umfassenden Schutz von Privatanlegern vor verlustreichen Anlagen am sogenannten Grauen Kapitalmarkt. »Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Vergangenheit viel Geld mit schlechten Anlagen des Grauen Kapitalmarkts verloren«, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch.

»Wir sehen deutlich, dass das nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist.« Die Politik müsse den Verkauf von unregulierten und damit risikoreichen Anlagen verbieten, forderte Mohn. Zudem dürfe Falschberatung frühestens nach 20 Jahren verjähren und nicht wie bisher nach zehn Jahren.

Für Schlagzeilen hatte unter anderem die Pleite des Windkraftbetreibers Prokon im Jahr 2015 gesorgt, bei der Anleger mehrere hundert Millionen Euro verloren. Die Schäden durch die Insolvenz des Containeranbieters P&R im Jahr 2018 gingen sogar in die Milliarden. Das Unternehmen hatte Anlegern Beteiligungen an 1,6 Millionen Containern verkauft, von denen aber nur ein Drittel existierte. Nach Einschätzung Mohns ermöglichen die Bedingungen des Grauen Kapitalmarkts mit unzureichender Regulierung Anlage-Skandale.

Chancen und Risiken in prekärem Verhältnis

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv untersuchte die finanzielle Situation der zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen der Jahre 2015 bis 2020, deren Veröffentlichungspolitik und Transparenz gegenüber Anlegern. Chancen und Risiken stehen demnach oft in einem bedenklichen Verhältnis. Das Eigenkapital der Firmen sei oft verschwindend gering. Im Falle einer Pleite drohe nicht selten ein Totalverlust des angelegten Geldes.

Anleger erwerben demnach meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten wie Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird. Anleger hätten als nachrangige Darlehensgeber kaum Kontroll- und Mitspracherechte. Bei der Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs von Projekten müssten sie sich auf häufig wenig aussagekräftige Jahresberichte verlassen.

Der Graue Kapitalmarkt war lange kaum reguliert. Neben seriösen Anbietern tummeln sich dort auch Zocker, die auf leichtgläubige Laien treffen. Die Politik nimmt die Anbieter seit einigen Jahren zunehmend an die Kandare. Das reicht aus Sicht der Verbraucherschützer aber nicht. »Der Gesetzgeber hat nie richtig Hand angelegt«, sagte Mohn. Es müsse Schluss sein mit dem »gesetzgeberischen Kleinklein«, forderte die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. Um künftige Schäden zu vermeiden, müsse der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts unter anderem durch Finanzanlagevermittler verboten werden.

© dpa-infocom, dpa:221207-99-813172/2