Logo
Aktuell Wirtschaft

Gericht untersagt Danone Bio-Siegel für Mineralwasser

Ist ein nachbehandeltes Wasser noch »bio«? Das Oberlandesgericht Frankfurt sagt nein - und entscheidet gegen das Institut Fresenius und den Danone-Konzern. Zur Freude eines anderen Getränkeherstellers.

Mineralwasser
Beim Schlagwort »bio« erwarten Kunden ein unbehandeltes Wasser - mit dieser Begründung hat jetzt ein Gericht gegen Danone und ein Bio-Siegel für Mineralwasser entschieden. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild
Beim Schlagwort »bio« erwarten Kunden ein unbehandeltes Wasser - mit dieser Begründung hat jetzt ein Gericht gegen Danone und ein Bio-Siegel für Mineralwasser entschieden. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

FRANKFURT. Im juristischen Streit um »Bio«-Label für Mineralwasser hat der Getränkehersteller Neumarkter Lammsbräu einen juristischen Sieg errungen.

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wird dem Institut Fresenius und dem Konzern Danone für sein Produkt »Volvic« die Vergabe beziehungsweise Verwendung des Siegels »Premiummineralwasser mit Bio-Qualität« untersagt, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Zur Begründung habe das Gericht unter anderem darauf verwiesen, dass Käufer ein deutlich reineres und unbehandeltes Wasser erwarteten, wenn es als »bio« bezeichnet werde. Tatsächlich finde im vorliegenden Fall eine Nachbehandlung statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In erster Instanz war Neumarkter Lammsbräu gescheitert. Nun begrüßte das Unternehmen das Urteil in einer Pressemitteilung. Auch beim Wasser müssten die bewährten Bio-Prinzipien konsequent eingehalten werden.

Das Siegel wird vom SGS Institut Fresenius verliehen. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage, das Urteil sei nicht nachzuvollziehen, zumal das Gericht bei der letzten mündlichen Verhandlung noch erklärt habe, das Siegel sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Nun müsse zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden.

Auch eine Sprecherin von Danone erklärte auf Anfrage, das Urteil sei nicht nachvollziehbar. Danone werde die Urteilsbegründung abwarten und dann ausloten, welche Möglichkeiten es für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gebe. (dpa)