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Frühere VW-Bosse im Zeugenstand - Neues zur Dieselaffäre?

Um die juristische Aufarbeitung der VW-Dieselaffäre wirkt es seit langem ruhig, dabei sind die Verantwortlichkeiten längst nicht geklärt. Jetzt sollen sich mehrere Ex-VW-Chefs zur Affäre äußern.

Martin Winterkorn
Im milliardenschweren Investorenprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig soll Ex-VW-Chef Martin Winterkorn am 14. und 15. Februar als Zeuge gehört werden. Foto: picture alliance/DPA
Im milliardenschweren Investorenprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig soll Ex-VW-Chef Martin Winterkorn am 14. und 15. Februar als Zeuge gehört werden.
Foto: picture alliance/DPA

Es ist ruhiger geworden um den früheren Volkswagen-Chef Herbert Diess. Seit der Ablösung vom Chef-Posten beim größten deutschen Autobauer sind Auftritte rar. Dasselbe gilt für seine Amtsvorgänger Matthias Müller und Martin Winterkorn. Jetzt rückt für die drei die Dieselaffäre aber wieder in den Fokus. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) will sie im milliardenschweren Investorenprozess als Zeugen hören. Ein Überblick.

Investorenverfahren

In dem Anlegerverfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE am OLG Braunschweig wird seit 2018 um Schadenersatz gerungen. Investoren hatten nach dem Auffliegen vom »Dieselgate« Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Nach knapp fünf Jahren Verfahrenszeit hatte das Gericht im Juli 2023 angekündigt, mehr als 80 Zeugen hören zu wollen.

Auf der langen Zeugenliste finden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Diess, Müller und Winterkorn. Diess soll am Dienstag, dem 16. Januar, vernommen werden, Müller ist für den 7. Februar geladen und für Winterkorn sind zunächst Befragungstermine am 14. und 15. Februar angesetzt.  

Es gehöre zu den Pflichten eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, sagte eine Sprecherin zur Frage, ob die Topmanager in den nächsten Wochen nach Braunschweig kommen müssen. Ob und in welcher Form es Aussagen geben wird, ist ihr zufolge aber nicht absehbar.

In dem Prozess geht es nicht um Verurteilungen, sondern um die Chancen der Anleger auf Schadenersatz. Im aufwendigen Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) sollen zentrale Fragen aus vielen gleichgelagerten Fällen vorab von der nächsthöheren Instanz entschieden werden. Liegt ein Musterentscheid vor, ist er für die Gerichte in allen Verfahren bindend.

Unabhängig davon, welche großen Namen im Investorenprozess aussagen sollen, bleibt Volkswagen bei der eigenen Sicht auf das Verfahren. »Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die VW AG ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik vollumfänglich erfüllt hat«, teilte ein Konzernsprecher dazu mit.

Marktmanipulation

Fast zeitgleich mit den Vorladungen zum Musterprozess wurde Ende Dezember bekannt, dass Winterkorn doch mit dem Vorwurf der Marktmanipulation konfrontiert bleibt. Das Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz werde wieder aufgenommen, teilte das Landgericht Braunschweig damals mit. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn 2019 angeklagt. Er wird bezichtigt, den Kapitalmarkt vorsätzlich und trotz besseren Wissens nicht rechtzeitig informiert zu haben.

Anfang 2021 hatte die Wirtschaftsstrafkammer dieses Verfahren vorläufig eingestellt. Mit Blick auf eine zu erwartende höhere Strafe im Prozess um gewerbsmäßigen Betrug falle eine mögliche Verurteilung nicht ins Gewicht, hieß es zur Begründung. Diese Sichtweise hat sich mittlerweile offensichtlich geändert. Die Wiederaufnahme erklärte das Gericht damit, dass sich eine Strafe doch auswirken könnte. Zudem wird der Betrugsvorwurf aus gesundheitlichen Gründen noch gar nicht gegen Winterkorn verhandelt.

Wegen der angeblichen Marktmanipulation waren neben Winterkorn auch Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Diess angeklagt worden. Im Frühjahr 2020 wurde das Verfahren gegen die beiden aber gegen eine Geldzahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro durch Volkswagen an die niedersächsische Landeskasse beendet. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf eine Einstellung unter Auflagen verständigt. Termine für die Verhandlung gegen Winterkorn in diesem Komplex gibt es noch nicht.

Betrugsprozess

Dasselbe gilt weiterhin für die als schwerwiegender eingeschätzten Betrugsvorwürfe. Im ersten großen Prozess muss sich Winterkorn als einer von fünf Angeklagten noch nicht verteidigen. Kurz vor dem Auftakt im September 2021 trennte das Braunschweiger Landgericht seinen Verfahrensteil aus gesundheitlichen Gründen ab.

Der Prozess gegen die vier anderen Führungskräfte begann ohne Winterkorn und dauert mittlerweile mehr als zwei Jahre an. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Entwicklungschef der VW-Kernmarke sowie drei hohe Mitarbeiter aus der Motor- und Antriebstechnik, ihnen drohen weiterhin langjährige Haftstrafen.

Anklagen zu dem Betrugskomplex wurden mittlerweile mehrere erhoben, und weitere Ermittlungen laufen noch. Mitte Dezember ließ das Landgericht Braunschweig die Anklage gegen sieben Mitarbeiter des Konzerns zu. Ihnen wird Betrug in einem besonders schweren Fall sowie ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb vorgeworfen. Bei einzelnen der Angeklagten komme noch eine mögliche Steuerhinterziehung hinzu.

Winterkorn laut Medienbericht bereit zur Aussage

Aufgeflogen war der Skandal im September 2015, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos informierte. Vorstandschef Winterkorn trat zurück und eine Industriekrise ungeahnten Ausmaßes nahm ihren Lauf. Die Aufarbeitungskosten haben die Marke von 30 Milliarden Euro nach Konzernangaben längst überschritten. Die Vorwürfe gegen ihn wies Winterkorn zurück.

Ob er tatsächlich zum Investorenprozess nach Braunschweig kommt, wird mit Spannung erwartet. Nach einem Medienbericht von Ende Dezember soll sich der 76-Jährige für den Investorenprozess aussagebereit erklärt haben. Allerdings mit der Einschränkung, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen, sollte bei bestimmten Einlassungen die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung bestehen.

© dpa-infocom, dpa:240112-99-577655/5