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Flugbegleiter von Pleite-Airline Air Berlin gehen leer aus

Viele Flugbegleiter verloren bei der Pleite von Air Berlin ihren Job. Gerichte beschäftigen sich seit Jahren mit ihren Klagen auf Abfindungen. Nun ist eine Grundsatzentscheidung gefallen - die Stewardessen und Stewards sicher nicht gefällt.

Flugbegleiter von Air Berlin
Eine Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Air Berlin winkt am auf dem Flughafen in München weiteren Mitarbeitern der Airline vor dem letzten Flug zur Verabschiedung. Foto: Gregor Fischer/dpa
Eine Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Air Berlin winkt am auf dem Flughafen in München weiteren Mitarbeitern der Airline vor dem letzten Flug zur Verabschiedung. Foto: Gregor Fischer/dpa

Erfurt/Berlin (dpa) - Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen.

In einer Grundsatzentscheidung zu vier Streitfällen entschied der Erste Senat in Erfurt, dass dem Kabinenpersonal der einstigen Airline keine Zahlungen des Insolvenzverwalters als Nachteilsausgleich zustehen (1AZR 149/19). Sie bestätigten damit Urteile der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg.

Beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt seien etwa 450 Klagen von Flugbegleitern von Air Berlin auf Abfindungen eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Kläger müssten jetzt entscheiden, ob sie ihr Anliegen weiter verfolgen wollten. Hunderte weitere Verfahren liegen nach Schätzung von Juristen bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter etwa 3500 Flugbegleiter.

Für den Präzedenzfall sorgte eine Stewardess aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte ihre Kündigung Ende Januar 2018 mit Wirkung zu Ende April erhalten. Ihr Anwalt argumentierte in den Verhandlungen, die Personalvertretung Kabine sei nicht wie vorgeschrieben vor der geplanten Stilllegung des Flugbetriebs eingeschaltet worden.

Die Klägerin machte geltend, die Betriebsstilllegung sei bereits mit der Kündigung der Piloten im November 2017 erfolgt und damit vor dem Versuch, einen Interessenausgleich mit der Vertretung der Flugbegleiter zu schließen. Wegen dieses Verstoßes sei ein Nachteilsausgleich zu zahlen - quasi eine Strafabfindung.

Dieser Argumentation folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Die Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt, sagte, »das Problem bei Fluggesellschaften ist, dass es verschiedene Personalvertretungen für einzelne Beschäftigtengruppen gibt«. Damit sei die Entwicklung im Bereich Cockpit nicht ausschlaggebend. Bei ihren eigenen Belangen sei die Personalvertretung der Flugbegleiter mit dem Versuch eines Interessenausgleichs beteiligt worden.

Im kommenden Monat stehen erneut Klagen von ehemaligen Mitarbeitern von Air Berlin zur Verhandlung in Erfurt an. In nochmals etwa 450 Fällen gehe es um Kündigungsverfahren, sagte der Gerichtssprecher.

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