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EU verschärft Regeln für Krypto-Transaktionen

In der EU laufen mehrere Regulierungsvorhaben, um im Bereich der Kryptowährungen den Beteiligten Grenzen aufzuzeigen. Nun soll ein Gesetz vor allem die Geldwäsche mit Bitcoin & Co. verhindert.

Digitalwährung Bitcoin
Bitcoin-Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez
Bitcoin-Münzen liegen auf einem Tisch.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor. Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich in der Nacht zu Donnerstag auf ein Gesetz, um Krypto-Überweisungen nachverfolgen zu können.

Somit müssen Krypto-Plattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Krypto-Geldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.

Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Krypto-Plattformen wie Coinbase, Crypto.com oder Binance Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1000 Euro.

Transparenz wie im traditionellen Transfer

Der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. »Wie auch beim traditionellen Banktransfer muss klar nachvollziehbar sein, wer tatsächlich Absender und Empfänger der Kryptowerte ist«, sagte er. Er kritisierte jedoch, dass die Transparenzvorgaben bei unabhängigen Wallets weniger stringent seien.

Der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Prof. Philipp Sandner, einer der führenden Blockchain-Experten Deutschlands, zeigte sich dagegen erleichtert, dass »die harten Wünsche des Europäischen Parlaments« abgeschwächt worden seien. Dazu gehöre, dass der Identifikationszwang erst bei Summen über 1000 Euro greife. Gerade für Unternehmen, die im Krypto-Bereich aktiv seien oder dies vorhätten, seien dies gute Nachrichten.

Bevor das EU-Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken. Am Donnerstagnachmittag wollten sich die Unterhändler der Institutionen treffen, um weitere einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt in der EU zu verhandeln.

Mitteilung EU-Rat (auf Englisch)

Mitteilung EU-Parlament (auf Englisch)

© dpa-infocom, dpa:220630-99-865024/2