Die deutsche Wirtschaft drängt die Bundesregierung angesichts schlechter Wirtschaftsprognosen zum Handeln. »Die Regierung hat keine bessere Alternative, als voll loszulegen«, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Martin Wansleben.
»Die Krise ist da.« Wansleben forderte unter anderem die Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes. Ein Stopp des EU-Lieferkettengesetzes sei richtig, aber auch das deutsche Gesetz, das bereits in Kraft ist, lege den Unternehmen zu starke Fesseln an. Es verhindere, dass die Wirtschaft Zulieferer und Kunden gewinne. Nicht nur große Unternehmen, auch einfache Handwerker bekämen es zu spüren.
»Wir müssen uns entscheiden, was wichtig ist. Na klar ist Kinderarbeit schlecht. Na klar ist die Welt besser, wenn alle unsere Vorstellungen einhalten«, betonte Wansleben. Dennoch sei nun die Frage: »Was müssen wir jetzt tun, um jetzt und morgen handlungsfähig zu sein?« Die Bundesregierung müsse alles unternehmen, damit Wirtschaften wieder möglich sei. »Jetzt müssen wir verdammt kreativ rangehen«, unterstrich der DIHK-Geschäftsführer.
Die deutschen Unternehmen blicken laut einer Umfrage der DIHK nach wie vor pessimistisch in die Zukunft. Mit 35 Prozent geht mehr als ein Drittel der Betriebe von einer Verschlechterung in den kommenden zwölf Monaten aus. 14 Prozent rechnen mit Besserung. Die aktuelle Geschäftslage bezeichnen allerdings 29 Prozent der Betriebe als »gut« und 22 Prozent als »schlecht«. Die DIHK prognostiziert für das Jahr 2024 einen erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent und ist damit pessimistischer als die Bundesregierung, die ein Mini-Wachstum von 0,2 Prozent erwartet.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Sie müssen unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen laut Gesetz unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, »um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren«.
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