FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat vor einer Übergewinnsteuer auf Extraprofite von Mineralölkonzernen durch den Ukraine-Krieg gewarnt.
Dürr sagte dem »Tagesspiegel«: »Ich verstehe die Befürworter einer Übergewinnsteuer überhaupt nicht. Das ist ein Spiel mit dem Feuer, denn die Konzerne könnten die zusätzlichen Steuern einfach an die Bürger weitergeben. Am Ende würden die privaten Haushalte diese Übergewinnsteuer zahlen. Wir sollten Hüter der Marktwirtschaft sein und nicht der Preistreiber.«
Die Länder Bremen, Berlin und Thüringen fordern eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg. Während sich Habeck, SPD und Linke für eine solche Übergewinnsteuer aussprechen, kommt bei FDP und CDU keine Begeisterung auf. Deutschland habe schon hohe Steuersätze, sagte Dürr. »Das ist auch in Ordnung. Aber wenn wir noch eins draufsetzen, kommen innovative Unternehmen nicht mehr zu uns. Oder es gründen sich weniger neue Firmen.«
Dennoch wolle man genau hinschauen, ob der Tankrabatt zu 100 Prozent weitergegeben werde. »Dafür ist das Kartellrecht das richtige Instrument.« Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte angekündigt, das Kartellrecht verschärfen zu wollen. Dürr sagte: »Das Kartellrecht zu schärfen, war unsere Hausaufgabe an Herrn Habeck, als wir den Tankrabatt beschlossen haben. Es muss aber nach Recht und Gesetz gehen. Es bringt nichts, wenn wir eingreifen und dann von den Konzernen verklagt werden.«
Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte der »Rheinischen Post« (Samstag): »Der Staat kann Gewinne abschöpfen, die mit Straftaten erzielt wurden. Ich bin offen dafür, wenn wir dieses Instrument für das Kartellrecht weiten und Gewinne, die durch illegale Preisabsprachen erzielt wurden, abschöpfen.« Der Nachweis bleibe aber das Problem, damit dies rechtsstaatlich erfolge.
Habecks Plänen zufolge sollen Wettbewerbshüter unter anderem Gewinne abschöpfen können, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Laut Habeck können nach geltendem Kartellrecht theoretisch zwar schon jetzt Gewinne abgeschöpft werden. Dies sei aber wegen der nötigen Nachweise bislang schwer anzuwenden.
Eine entsprechende Überprüfung des Kartellrechts bezeichnete Buschmann als »richtig«. Er sagte aber auch, dass der Tankrabatt wirke und »gut angenommen« werde. Zudem betonte er, dass die Prüfung des Kartellrechts nichts mit der sogenannten Übergewinnsteuer zu tun habe.
© dpa-infocom, dpa:220619-99-721584/2