Logo
Aktuell Wirtschaft

Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht

Steueranwalt Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrt er sich in allen Instanzen. Doch Karlsruhe wies ihn ab.

Hanno Berger
Steueranwalt Hanno Berger verdiente Millionen mit Cum-Ex-Geschäften. (Archivbild) Foto: Oliver Berg/DPA
Steueranwalt Hanno Berger verdiente Millionen mit Cum-Ex-Geschäften. (Archivbild)
Foto: Oliver Berg/DPA

Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Er gilt als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. »Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.«

Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. Seine Revision dagegen scheiterte im Herbst vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil ist rechtskräftig. Daraufhin legte Berger, der als treibende Kraft im Cum-Ex-Steuerskandal in Deutschland gilt, Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht ein - und scheiterte nun abermals.

Rechtsweg für Berger in Deutschland ausgeschöpft

Berger habe eine Verletzung seines Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht, so das Bundesverfassungsgericht, es fehle aber »an einer hinreichenden Darlegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe«. Auch der Argumentation, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör, folgte das Gericht nicht. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.

Mit der Niederlage am Bundesverfassungsgericht ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft. Berger werde sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden, sagte sein Anwalt Jürgen Graf der Deutschen Presse-Agentur.

Bis zu 15 Jahren Haft stehen im Raum

Unabhängig vom Bonner Urteil hat das Landgericht Wiesbaden im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten gegen Berger verhängt wegen anderer Cum-Ex-Fälle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berger wehrt sich auch dagegen. Daran ändere der Beschluss aus Karlsruhe nichts, sagte Graf weiter. Er will das Wiesbadener Urteil per Revision wegen mutmaßlicher Formfehler kippen, im Kern geht es um den Schweizer Auslieferungsbescheid von 2021. Sollte auch das Wiesbadener Urteil rechtskräftig werden, können beide Urteile verrechnet werden. Damit drohen Berger maximal 15 Jahre Haft - tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.

Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass die Cum-Ex-Deals im großen Stil betrieben wurden. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh »Mr. Cum-Ex« vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten und prellten den Staat so insgesamt um mindestens zehn Milliarden Euro. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern. 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

© dpa-infocom, dpa:240227-99-140038/3