KARLSRUHE. Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Fahrt auf. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wollen vor der Sommerpause drei weitere Verfahren in Angriff nehmen.
Zwei Verhandlungen wurden für den 21. Juli angesetzt, die dritte für den 28. Juli, wie das Gericht mitteilte. Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist seit Jahresende für den 5. Mai terminiert.
Nach derzeitigem Stand soll die Verhandlung trotz der Corona-Krise stattfinden. Ein Urteil kann es immer gleich am selben Tag geben. Es kommt aber auch vor, dass die Richter für die Verkündung einen separaten Termin ansetzen.
In allen vier Verfahren verlangen Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Sie wollen wegen der illegalen Abgastechnik das Auto zurückgeben und den Kaufpreis wiederhaben. Im Detail gibt es aber Unterschiede.
So hatte in den für den 21. Juli terminierten Verfahren einer der Kläger das angebotene Software-Update aufspielen lassen (Az. VI ZR 367/19). Der andere Kläger weigerte sich. Deshalb wurde ihm der Betrieb des Fahrzeugs untersagt (Az. VI ZR 354/19). Beide Fälle kommen vom Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, bisher sind die Kläger leer ausgegangen. Der Autokäuferin, deren Fall am 28. Juli verhandelt werden soll, hat das OLG Oldenburg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Außerdem entschieden die Richter, dass sie sogenannte Deliktszinsen verlangen kann. Die Nutzung des Autos wurde angerechnet. (Az. VI ZR 397/19)
Höchstrichterliche Entscheidungen zum Diesel werden sehnsüchtig erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt. Die Musterklage für mehrere Hunderttausend Dieselfahrer kann den BGH nicht mehr erreichen. VW und die Verbraucherzentralen haben sich auf einen Vergleich geeinigt, es wird also kein Urteil geben. (dpa)