Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen. Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner halten den Plan für unwirksam und haben Klagen eingereicht (Az.: BVerwG 4 CN 4.22 - 4 CN 6.22). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden.
Streit seit vielen Jahren
Um das Kraftwerk gibt es seit vielen Jahren Streit. Ein erster Bebauungsplan war schon 2009 für unwirksam erklärt worden, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand. Auch der neu aufgesetzte Plan hatte vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) keinen Bestand. Bei der Wahl des Standortes seien Fehler gemacht worden, hatte das Gericht in Münster 2021 geurteilt und den Plan für unwirksam erklärt. Gegen diese Entscheidung haben die Stadt Datteln und der Kraftwerksbetreiber Uniper Revisionen eingelegt.
Fehler bei der Standortwahl?
Die Stadt und Uniper beantragten in der mündlichen Verhandlung in Leipzig, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und die Klagen abzuweisen. Aus Sicht ihrer Anwälte hat das OVG in seinem Urteil den Bogen überspannt und unzulässig hohe Anforderungen an die Planung gestellt. Das OVG hatte unter anderem bemängelt, dass schon auf der Ebene der Regionalplanung Standortalternativen von vornherein nicht geprüft worden seien. Der Suchraum sei fälschlicherweise auf die Region Emscher-Lippe begrenzt worden. Die Stadt Datteln habe bei ihrer Abwägung die Fehler der Regionalplanung übernommen.
Umstrittenes Großkraftwerk
Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 liefert seit 2020 Strom. Seine Inbetriebnahme war von Protesten begleitet worden. Am Mittwoch hielten Aktivisten von Fridays for Future eine kleine Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht ab und forderten, den »Schwarzbau« wieder abzureißen. Rund ein Drittel des in Datteln erzeugten Stroms wird an die Deutsche Bahn geliefert, der Rest kommt auf den Strommarkt. Zudem versorgt das Kraftwerk die Stadt Datteln mit Fernwärme.
Weiterbetrieb auch bei unwirksamen B-Plan?
Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan für unwirksam halten, hätte das zunächst keine direkte Auswirkung auf den Betrieb. Dieser läuft auf der Grundlage einer sogenannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017. Dagegen gehen die Kläger ebenfalls vor. Die Verfahren sind beim OVG Münster anhängig, ruhen aber derzeit, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor einer Entscheidung über die Betriebserlaubnis solle das Urteil zur Wirksamkeit des Bebauungsplans abgewartet werden.
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