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Bundesgericht kippt Urteile zu Steinkohlekraftwerk Datteln 4

Um das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 gibt es seit vielen Jahren juristische Auseinandersetzungen. Jetzt hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht Urteile der Vorinstanz aufgehoben.

Steinkohlekraftwerk Datteln 4
Um das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 gibt es seit vielen Jahren Streit. Foto: Bernd Thissen/DPA
Um das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 gibt es seit vielen Jahren Streit.
Foto: Bernd Thissen/DPA

Im jahrelangen Rechtsstreit um Datteln 4 haben Kraftwerks-Gegner vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hob am Donnerstag Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Münster auf, das den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk für unwirksam erklärt hatte. Das OVG habe seine Entscheidung im Jahr 2021 auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt, urteilte der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Nun soll das OVG erneut entscheiden.

Streit seit vielen Jahren

Um das Kraftwerk gibt es seit vielen Jahren Streit. Ein erster Bebauungsplan war 2009 für unwirksam erklärt worden, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand. Gegen den neu aufgesetzten Plan hatten der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner geklagt. Sie bemängelten in erster Linie Fehler bei der Wahl des Standortes. Nach der OVG-Entscheidung hatten die Stadt Datteln und der Kraftwerksbetreiber Uniper Revisionen eingelegt, über die jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

Der Energiekonzern Uniper reagierte erfreut auf das Urteil. »Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und sehen unsere rechtliche Position hierdurch bestätigt«, sagte ein Sprecher.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen sprach dagegen von einem »schlechten Tag für das Klima und die Umwelt«. Die Leipziger Entscheidung zeige, »wie schwer es ist, Umweltschutzrecht gerade gegen solche Großvorhaben effektiv durchzusetzen«. Die aus NRW stammende Grünen-Bundestagsabgeordnete Kathrin Henneberger erklärte, statt eines weiteren jahrelangen Rechtsstreits sei jetzt ein klarer Zeitplan zur Abschaltung von Datteln 4 nötig. Die im Kraftwerk genutzte Steinkohle stamme unter anderem aus Nordkolumbien, wo Menschenrechte verletzt würden.

Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass in der Regionalplanung Fehler bei der Wahl des Standorts gemacht worden seien und dass diese Mängel auf die Bauleitplanung der Stadt Datteln durchschlagen. Es sei kein Mangel gewesen, dass die Standortsuche auf die Region Emscher-Lippe begrenzt worden sei. Bei der Umweltprüfung durften die Kriterien für einen geeigneten Standort demnach zudem so bestimmt werden, dass auch ein Steinkohlekraftwerk infrage gekommen sei.

Umstrittenes Großkraftwerk

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 liefert seit 2020 Strom. Seine Fertigstellung hatte sich verzögert und war von Protesten begleitet. Es ist das letzte in Deutschland gebaute Kohlekraftwerk und hat eine Leistung von 1100 Megawatt. Rund ein Drittel des in Datteln erzeugten Stroms wird an die Deutsche Bahn geliefert, der Rest kommt auf den Strommarkt. Zudem versorgt das Kraftwerk die Stadt Datteln mit Fernwärme.

Klagen auch gegen Betriebsgenehmigung

Der Betrieb von Datteln 4 läuft auf der Grundlage einer sogenannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017. Dagegen gehen die Kläger ebenfalls vor. Die Verfahren sind beim OVG Münster anhängig, ruhen aber derzeit, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor einer Entscheidung über die Betriebserlaubnis sollte das Urteil aus Leipzig zur Wirksamkeit des Bebauungsplans abgewartet werden.

© dpa-infocom, dpa:231207-99-215431/3