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Bundesgericht: Corona-Impfstoffpatent von Curevac nichtig

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen das Tübinger Pharmaunternehmen Curevac statt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

Curevac
Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Damit gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Die Aktie des Tübinger Unternehmens verlor anschließend um gut ein Drittel an Wert.

Curevac kündigte an, beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen. Das Unternehmen hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA zu überwinden und die Wirksamkeit zu erhöhen.

Das Bundespatentgericht erklärte es jetzt in Deutschland für ungültig. Andere nationale Patentgerichte folgen oft den Entscheidungen der Münchner Richter.

Es geht um viel Geld

Das Münchner Verfahren ist nur ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Curevac fordert dort »eine faire Entschädigung« für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte, die Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Herstellung ihres Corona-Impfstoffs verwendet haben sollen.

Bei dem Streit geht es um viel Geld: Biontech machte 2021 einen Gewinn von 10,3 Milliarden Euro, 2022 waren es unter dem Strich 9,4 Milliarden Euro.

Biontech klagte im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte erfolgreich, ein grundlegendes Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung. Das Landgericht Düsseldorf hat das dortige Verfahren bis 28. Dezember vertagt, um die Entscheidung der Bundesrichter abzuwarten.

Curevac scheiterte daran, selbst rechtzeitig einen Corona-Impfstoff auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen nimmt jedoch für sich in Anspruch, Grundlagentechnologien entwickelt zu haben, die maßgeblich zur Entwicklung wirksamer Covid-19-Impfstoffe beigetragen hätten: Es habe »als Pionier das Potenzial der mRNA zur Behandlung von Krankheiten und zur Herstellung von Impfstoffen entdeckt«.

Patente in den USA und in Deutschland

Biontech begrüßte die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Es mache deutlich, »dass unsere Forschungsarbeit originär ist«. Biontech hat 2020 den weltweit ersten zugelassenen Covid-19-Impfstoff, Comirnaty, entwickelt. Das ermöglichte die Impfung von mehr als einer Milliarde Menschen weltweit.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 hatte sich auch der deutsche Staat an Curevac beteiligt. Das Unternehmen mit gut 1000 Mitarbeitern konnte allerdings keinen Corona-Impfstoff herstellen. Es hat noch kein kommerzielles marktzugelassenes Produkt und schreibt rote Zahlen.

Im Streit mit Biontech und Pfizer in Deutschland geht es laut Curevac um acht Patente. In den USA, wo ein ganz großer Teil des Corona-Impfstoffs produziert wurde, gehe es um zehn Patente.

Inzwischen ist der Markt für Covid-19-Impfstoffe eingebrochen. Auch Biontech hat mit dem schrumpfenden Absatz zu kämpfen. US-Partner Pfizer musste Milliarden auf seine Lagerbestände abschreiben und war im vergangenen Quartal in die roten Zahlen gerutscht. Der US-Hersteller Moderna, der ebenfalls mit einem Corona-Impfstoff am Start war, hatte für das dritte Quartal einen Milliardenverlust gemeldet.

© dpa-infocom, dpa:231219-99-352272/4