Berlin (dpa) - Steuersünder an der Ladentheke oder im Restaurant sollen endlich die Quittung erhalten. Mit dem sogenannten Kassengesetz will die Bundesregierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen.
Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz, das im Dezember 2016 verabschiedet wurde, in Kraft treten. Doch keine drei Wochen vorher dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDU-Politiker forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons aus dem Gesetz zu streichen.
Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde »zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen«, schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden »direkt im Müll landen« würden. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Zuvor hatten bereits mehrere Handelsverbände die Bonpflicht empört zurückgewiesen, vor allem aus Kostengründen. Denn um dem Gesetz nachzukommen, müssen viele Händler ihre Kassen umrüsten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet Kosten zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse. In einzelnen Branchen sind die erwarteten Summen wegen spezieller Kassen, die mit Waagen verbunden sind, noch höher. Der Deutsche Fleischer-Verband sprach von Investitionen, die gerade für kleinere Geschäfte »in die Existenzbedrohung gehen« könnten.
Das Wirtschaftsministerium will nach dpa-Informationen vor allem Ausnahmeregelungen von der Bonpflicht erreichen - etwa für Supermärkte mit Massenkundschaft. Das Gesetz lässt eine solche Befreiungsvorschrift zu. In einem Erlass des Finanzministeriums an die Finanzbehörden aber heiße es, die mit der Bonpflicht entstehenden Kosten stellten »keine sachliche Härte« dar.
»Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist«, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern. Das Finanzministerium hatte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel geschrieben, es sei ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt.
Altmaier betonte aber in seinem Brief vom 12. Dezember: »Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich.« So rechne allein die Handelskette Rewe mit 140 000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. »Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet.« Er hoffe nun »auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt«.
Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an. Das Gesetz war von der großen Koalition beschlossen worden. Finanzminister war damals der heutige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft kritisierte Altmaier wegen dessen Widerstands scharf. »Wir in den Finanzämtern müssen die Vorschriften durchsetzen, und es ist überhaupt nicht förderlich, wenn der Wirtschaftsminister uns nun in den Rücken fällt«, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler der dpa. »Es ist nicht gut für die Finanzverwaltung, aber auch nicht gut für die Unternehmen, weil es zu einer allgemeinen Verunsicherung kommt.« Es gehe um Steuerbetrug im Handel oder in der Gastronomie. Nach Schätzungen der Steuergewerkschaft und des Bundesrechnungshofs gingen dem Fiskus pro Jahr durch Steuerbetrug mindestens zehn Milliarden Euro verloren.
Auch die SPD widersprach Altmaier. Vizebundestagsfraktionschef Achim Post betonte: »Hauptleidtragender der Kassenbonpflicht ist der Steuersünder, nicht etwa die Umwelt oder der Einzelhandel.« Der Staat dürfe sich nicht »weiterhin Milliardensummen durch die Lappen gehen lassen«. Die Belegpflicht sei dafür ein »verhältnismäßiges Mittel«. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der neue Parteichef Norbert Walter-Borjans geäußert.
Altmaier hatte sich in den vergangenen Monaten dafür stark gemacht, Unternehmen steuerlich zu entlasten und weiter Bürokratie abzubauen. Wirtschaftsverbände hatten seine Vorschläge zwar grundsätzlich begrüßt - zugleich aber gefordert, nun müssten auch Taten folgen. Altmaier stößt allerdings bei vielen Plänen auf Widerstand beim Koalitionspartner. So hatte Scholz einer großen Unternehmensteuerreform wiederholt eine Absage erteilt.
Bundesfinanzministerium zum Kassengesetz
Antwort auf Kleine Anfrage von FDP-MdB Katja Hessel, als pdf