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Bessere Verbraucherinformation für Autokäufer

Ein »Klima-Label« beim Autohändler soll potenziellen Käufern zeigen, wie effizient verschiedene Fahrzeuge sind - an den geltenden Vorgaben aber gibt es viel Kritik. Nun ist eine Reform geplant.

Abgase
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. Foto: Marijan Murat/DPA
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos.
Foto: Marijan Murat/DPA

Kundinnen und Kunden sollen künftig vor einem Autokauf die Auswirkungen von Autos auf das Klima besser einordnen können. Dazu strebt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation an, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Kreisen des Ministeriums erfuhr. Das Wirtschaftsministerium leitete die Ressortabstimmung ein. Konkret geht es um eine Novelle der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw.

Das Ziel: Es solle ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Pkw-Neuwagenkauf »in voller Sachkenntnis« treffen könnten und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entschieden, wie es im Ministerium hieß. Für Pkw-Hersteller solle es weitere Anreize geben, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies sei ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor.

Die Verordnung regelt Art und Format von Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen eines Pkw-Neuwagens. Die Informationen müssen Hersteller und Händler für Pkw-Neuwagen zur Verfügung stellen, die Rede ist auch von einem »Klima-Label«.

»Sogenkind« Verkehr

Der Verkehrssektor gilt als ein »Sorgenkind« beim Klimaschutz. Im vergangenen Jahr wurde die zulässige Jahresemissionsmenge beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen überschritten.

Die Spitzen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten Ende März vereinbart, das »Klima-Label« zu reformieren. Hintergrund ist auch eine europaweite Umstellung von Prüfmessverfahren zur Ermittlung von Verbrauchs- und Emissionsangaben. Es handelt sich um eine Ministerverordnung des Wirtschaftsministeriums, die im Einvernehmen mit dem Umwelt- sowie dem Verkehrsministerium erlassen werden kann und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Seit langem gibt es ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auch bei Pkw im Autohaus eine Kennzeichnung dazu, wieviel Sprit ein Auto - oder im Falle eines E-Autos Strom - verbraucht und wieviel CO2 es ausstößt. Dies wird in farbigen Balken von grün bis rot dargestellt - um Fahrzeuge miteinander vergleichen zu können. Das bisherige System habe aber große Schwächen, so die Kritik. So hatte der ADAC erklärt, die derzeitige Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts bevorzuge bislang schwere Pkw. Verbrauchsarme Kleinwagen würden vielfach als »rot«, große Pkw mit hohem Verbrauch als »grün« gekennzeichnet. Das stifte Verwirrung, eine Korrektur der Verordnung sei unumgänglich.

Nun ist laut Entwurf der Verordnung konkret geplant: Es sollen neue CO2-Klassen für Pkw eingeführt werden auf Basis des absoluten CO2-Ausstoßes eines Pkws - damit sollen Kundinnen und Kunden die Auswirkungen der ins Auge gefassten Pkw auf das Klima besser einordnen können, wie es aus Ministeriumskreisen hieß.

Die Klasseneinteilung soll mit einer Farbskala anhand von absoluten CO2-Emissionswerten erfolgen. Jeder Pkw soll in eine Klasse von »A« (null Emissionen, grün) bis »G« (hohe Emissionen, rot) eingeteilt werden. Das solle die in der Vergangenheit genutzte »relative Skala« ersetzen, die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog. »Durch die neue Klasseneinteilung wird verhindert, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen«, hieß es aus dem Ministerium.

Innerstädtisch oder auf der Autobahn?

Außerdem geplant: Für jede Antriebsart, also etwa Diesel, Benziner oder reine Elektroautos, soll ein eigenes Pkw-Label-Muster mit antriebsspezifischen Angaben kommen. Neu ist auch, dass Angaben zum Energieverbrauch für vier unterschiedliche Fahrtmodi vorgesehen sind - nämlich: innerstädtisch, Stadtrand, Landstraße und Autobahn.

Um Kunden vor »Kostenfallen« zu warnen, soll es eine Ausweisung der kumulierten angenommenen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Jahresleistung von 15 000 Kilometern geben. Damit solle verdeutlicht werden, welche Kostenbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zukünftige CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe entstehen könnten, hieß es im Ministerium. »Nach Studien und Szenarien wird künftig ein deutlicher Anstieg der CO2-Preise erwartet, der sich in höheren Kraftstoffpreisen niederschlagen wird.«

Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan sagte, Habeck schaffe mit der Verordnung ein wichtiges Stück Klarheit über die tatsächlichen Klimakosten eines Autos. »Für Käuferinnen und Käufer ist die höhere Transparenz ein deutlicher Fortschritt zur bisherigen Dunkelkammer.« Im Entwurf der Verordnung gebe es aber unplausible Annahmen. So solle nur der CO2-Preis für die Emissionen der ersten zehn Jahre angegeben werden, während Autos in Deutschland heute durchschnittlich 15 bis 20 Jahre gefahren werden. »Dadurch schneiden Fahrzeuge mit niedrigeren Anschaffungs - aber höheren fortlaufenden CO2-Kosten - Benziner und Diesel - unrealistisch gut ab.«

Kritik

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, kritisierte, dass Hauptwünsche der Autoindustrie erfüllt worden seien. Ausgerechnet bei Effizienzklassen für reine Elektro-Pkw sollten keinerlei Anreize für einen niedrigen Stromverbrauch geschaffen werden. Bei Internet-Werbung solle künftig keine direkte Anzeige der Verbrauchsdaten mehr notwendig sein.

Stefan Gerwens, Leiter des Ressort Verkehr beim ADAC sagte, an manchen Stellen des Entwurfs würde sich der ADAC noch Änderungen wünschen. Entscheidend sei jedoch, dass das CO2-Label beim Autohändler aufschlussreich zeigen solle, wie effizient die verschiedenen Pkw jeweils mit dem Kraftstoff umgehen sowie Informationen zu den Energiekosten bieten.

© dpa-infocom, dpa:230707-99-316947/5