BRAUNSCHWEIG. Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer steigen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Vergleichsgespräche ein.
Das teilten VW und der vzbv mit. Damit erhöhen sich die Chancen der rund 444.000 teilnehmenden Kläger in dem Verfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht, Ansprüche gegen VW wegen des Wertverlusts ihrer Autos im Abgasskandal durchzusetzen.
»Gemeinsames Ziel von vzbv und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden«, hieß es in der kurzen Mitteilung. Die Gespräche seien in einem sehr frühen Stadium. »Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.«
Der Vorsitzende Richter am OLG, Michael Neef, hatte bei den ersten Sitzungen zur Musterfeststellungsklage im September und November bereits für Verhandlungen zwischen dem Autobauer und den Verbraucherschützern geworben.
VW hatte dies bisher mit Verweis auf mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister offiziell als »kaum vorstellbar« bezeichnet.
Der vzbv vertritt in dem gebündelten Verfahren die Interessen zahlreicher Dieselfahrer. Sie sehen sich nach dem Auffliegen der Abgas-Manipulationen im Herbst 2015 mit zum Teil drastisch erhöhten Emissionen von Volkswagen getäuscht.
In vielen Fällen fordern sie Schadenersatz wegen des gesunkenen Wiederverkaufswertes ihrer Fahrzeuge. Neben dem Musterverfahren in Braunschweig laufen an Gerichten bundesweit weitere separate Prozesse. Mancherorts sprachen Richter den Verbrauchern Entschädigungen oder den kompletten Ersatz des Kaufpreises des Autos zu - oft wurden Ansprüche jedoch abgelehnt.
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben.
Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Auch in Deutschland fühlen sich Kunden geprellt, sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Konkrete Ansprüche müssen im Erfolgsfall in eigenen Verfahren durchgesetzt werden. (dpa)