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Abschaffung der EEG-Umlage dämpft Preisanstieg nur

Seit dem Jahr 2000 finanzieren Stromkunden mit einer Umlage die Förderung des Ökostrom-Ausbaus. Nun wird die Umlage abgeschafft - der große Befreiungsschlag für Stromkunden ist das aber nicht.

Abstimmung zur EEG-Umlage
Windräder drehen sich an der Nordseeküste vor Sylt. Der Bundestag stimmte einer Abschaffung der EEG-Umlage zu. Foto: picture alliance
Windräder drehen sich an der Nordseeküste vor Sylt. Der Bundestag stimmte einer Abschaffung der EEG-Umlage zu.
Foto: picture alliance

Stromkunden sollen ab Sommer mit einer milliardenschweren Maßnahme entlastet werden - doch ist es am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli zu. Was aber bringt das unterm Strich? Aus Sicht von Energieexperten, Verbänden und Vergleichsportalen nicht viel.

Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Sie war zu Jahresbeginn auch mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Das soll Verbraucher entlasten sowie Firmen, welche bisher die volle Umlage zahlen - stromkostenintensive Firmen müssen nur eine reduzierte Umlage zahlen.

EEG-Konto mit Milliarden im Plus

Durch die Absenkung der Umlage auf null zum 1. Juli wird der Energie- und Klimafonds des Bundes künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die Frage aber ist, wann genau. Denn derzeit ist das EEG-Konto mit Milliarden im Plus. Auf dem Konto werden Vergütungen und Verkaufserlöse für erneuerbaren Strom gebucht. Die EEG-Umlage finanziert bisher die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen - zwischen garantierten Vergütungen für die Erzeuger und den an der Strombörse erzielten Erlösen. Die Börsenstrompreise aber sind stark gestiegen. Vom 1. Juli an wird nun keine EEG-Umlage mehr erhoben. Einnahmeausfälle infolgedessen werden nun aus dem Energie- und Klimafonds beglichen - sofern der EEG-Kontostand dies erforderlich macht, wie es im Entwurf heißt.

Was aber bringt nun die Abschaffung der Umlage über die Stromrechnung für die Verbraucher? Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), sprach von der größten Strompreisentlastung der letzten Jahrzehnte für die Menschen in Deutschland. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schrieb auf Twitter, mit der Abschaffung der Umlage werde die »breite Mitte« des Landes um 6,6 Milliarden entlastet.

Die Umlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, neben Steuern, Produktionskosten und Netzentgelten. Die Preise, die Stromversorger für den Einkauf von Strom bezahlen müssten, seien in den vergangenen Wochen auf nie da gewesene Höhen gestiegen und stiegen weiter, sagte Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). »Sie werden auch auf die Energiekosten für Haushaltskunden durchschlagen. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern.«

Weniger starke Strompreissteigerung

Unter normalen Umständen würde die Absenkung der EEG-Umlage den Strompreis senken, wenn die Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben werden, sagte die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ein vierköpfiger Haushalt könnte so bis zu 300 Euro im Jahr einsparen. »Allerdings haben sich die Strompreise an der Börse durch steigende Kohle-, Gas- und CO2-Preise erhöht, fossile Energien machen den Strom teuer.«

Stromunternehmen würden diese Preissteigerung überproportional weitergeben, so dass die Absenkung der EEG-Umlage lediglich zu einer weniger starken Strompreissteigerung führen werde, so Kemfert. »Es ist unwahrscheinlich, dass die EEG-Umlage derzeit zu sinkenden Strompreisen führen wird, weil aufgrund der Kriegssituation die Preise für fossile Energieträger explodieren und damit auch der Strompreis.« Nur ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien wirke strompreissenkend. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte: »Für viele ist der Wegfall der Umlage nur ein Tropfen auf den heißen Stein, insbesondere für Geringverdienende.«

Abschaffung der Umlage kein Befreiungsschlag

Auch aus Sicht von Vergleichsportalen ist die Abschaffung der Umlage nicht der große Befreiungsschlag. Sie mildere den starken Anstieg der Energiekosten nur geringfügig, so Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. »Die Abschaffung der EEG-Umlage dämpft den starken Strompreisanstieg in diesem Jahr nur ab«, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte, dass die EEG-Umlage bald nicht mehr gezahlt werden müsse, sei zunächst eine gute Nachricht für Stromkunden. So werde eine vierköpfige Familie allein in der zweiten Hälfte dieses Jahres um rund 90 Euro bei ihrer Stromrechnung entlastet: »Richtig ist aber auch: Für die Bürger und Betriebe ist es unterm Strich keine echte Entlastung, weil die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien dennoch aufgebracht werden müssen.« Künftig würden das die Steuerzahler leisten.

Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. Es gehe nicht um eine Erhöhung der »Margen von Stromlieferanten«, heißt es im Gesetzentwurf. BDEW-Chefin Andreae sagte, die Absenkung würde im Rahmen einer Neukalkulation der Preise durch die Unternehmen so oder so berücksichtigt. Die Pflicht zur Weitergabe der Absenkung werde daher als unkritisch bewertet. Das Verbot, die Preissenkung direkt zum 1. Juli mit gestiegenen Beschaffungskosten gegenzurechnen, führe jedoch zu Mehraufwand, wenn Unternehmen sowieso eine Preisänderung auf Grund der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten durchführen müssten. »Auch für Kunden wird es eher verwirrend sein, falls dadurch in kurzer Folge zweimal der Preis für Strom geändert wird.«

© dpa-infocom, dpa:220428-99-84209/3