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Ökonomen fordern: Energiepauschale auch für Rentner

Die Ampel-Koalition plant Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, aber nicht für Rentnerinnen und Rentner. Wirtschaftsforscher plädieren dafür, das zu ändern.

Heizung
Mit umfangreichen Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise - eine Maßnahme ist die Energiepauschale. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Mit umfangreichen Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise - eine Maßnahme ist die Energiepauschale.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Die Chefs der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW fordern, dass die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch für Rentner gilt.

Die in einem Entlastungspaket der Ampel-Koalition vorgesehene einmalige Pauschale dürften nicht nur Erwerbstätige bekommen, sagten die Ökonomen in der »Rheinischen Post«.

»Die Energiepauschale ist ein sehr gutes Instrument. Allerdings sollte es nicht nur Beschäftigten, sondern allen Menschen zugutekommen«, zitiert die Zeitung den Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Auch sei das Instrument noch nicht stark genug. »Es sollte deutlich erhöht werden, denn über die kommenden zwei Jahre werden die zusätzlichen Energiekosten der meisten Menschen die 300 Euro um ein Vielfaches übersteigen.«

Ähnlich äußerte sich der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther: »Es gibt keinen Grund, die Rentnerhaushalte davon auszunehmen.«

Mit umfangreichen und milliardenschweren Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise. Eine Maßnahme ist die Energiepauschale. Bisher ist vorgesehen, dass jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist, eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommt. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

© dpa-infocom, dpa:220422-99-999533/2