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Zahl der Anrufe bei Männerhilfetelefon deutlich gestiegen

Männer erleiden keine häusliche Gewalt - und wenn doch, suchen sie keine Hilfe. Diese Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet. Die Zahl der Anrufe beim Männerhilfetelefon ist wenigstens deutlich größer geworden.

Häusliche Gewalt
Immer mehr Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Foto: Maurizio Gambarini
Immer mehr Männer werden Opfer häuslicher Gewalt.
Foto: Maurizio Gambarini

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Hilferufe von Männern wegen häuslicher Gewalt beim bundesweiten Beratungsangebot deutlich gestiegen.

Die Kontaktaufnahmen beim Männerhilfetelefon hätten sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt - von 1480 auf 3043, teilten die Sozialministerien in Baden-Württemberg und Bayern sowie das Gleichstellungsministerium in Nordrhein-Westfalen am Freitag mit. Die drei Bundesländer finanzieren das Angebot, das seit April 2020 bundesweit erreichbar ist. Zu dem Modellprojekt gehören neben einer Hotline auch digitale Beratungen mit Live-Chats.

»Die Bilanz zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg«, sagte die Gleichstellungsministerin in Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach (CDU). »Das Unterstützungsangebot wird auch im zweiten Jahr immer mehr angenommen - entgegen den Befürchtungen und Vorurteilen, dass Männer keine Hilfe suchen würden.« Die Beratungszeiten seien wegen des großen Bedarfs mehrfach verlängert worden.

Die Mehrheit der Anrufer (61 Prozent) habe angegeben, selbst von häuslicher Gewalt betroffen zu sein, teilten die Ministerien mit. Am häufigsten vertreten sei dabei die Altersgruppe der 31- bis 50-Jährigen. In zwei Dritteln der Fälle sei psychische Gewalt gemeldet worden, körperliche Gewalt in 42 Prozent der Fälle. Aber auch sexualisierte Gewalt und Stalking spielten eine Rolle.

Betrieben wird das kostenlose, anonyme Hilfetelefon durch die man-o-mann Männerberatung in Bielefeld, die AWO Augsburg, die Sozialberatung in Stuttgart und die Tübinger Fachstelle Pfunzkerle.

Mitteilung Gleichstellungsministerium NRW

© dpa-infocom, dpa:220422-99-01246/3