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»Z«-Symbol in Heckscheibe: Geldstrafe für Autofahrer

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gilt das »Z«-Symbol als Zeichen für die Unterstützung der russischen Propaganda. Hierzulande kann die Zurschaustellung jedoch teuer werden.

Strafjustizgebäude in Hamburg
Das Strafjustizgebäude am Hamburger Sievekingsplatz. Ein 62-Jähriger ist dort wegen Zeigens des »Z«-Symbols zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Jonas Walzberg
Das Strafjustizgebäude am Hamburger Sievekingsplatz. Ein 62-Jähriger ist dort wegen Zeigens des »Z«-Symbols zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Foto: Jonas Walzberg

Wegen des Zeigens des »Z«-Symbols in der Heckscheibe seines Autos hat das Amtsgericht Hamburg einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht habe den Autofahrer am Dienstag wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben. »Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt«, erklärte der Sprecher.

Das »Z« stelle das Symbol der russischen Kriegführung dar. Der Buchstabe steht für die Parole »Za Pobedu« (Auf den Sieg). Das sei der Allgemeinheit aufgrund der breiten Berichterstattung in den Medien unmittelbar vor dem Tatzeitpunkt Ende März allgegenwärtig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221025-99-255772/3