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Wie sicher sind Achterbahnen?

Binnen weniger Tage ereignen sich in deutschen Freizeitparks zwei Unfälle auf Achterbahnen: eine Tote, Dutzende Verletzte. Die Sicherheitsstandards sind hoch - doch es gibt einen unkontrollierbaren Faktor.

Achterbahn
Im rheinland-pfälzischen Klotten starb eine Frau bei einem Achterbahn-Unfall. Foto: Thomas Frey
Im rheinland-pfälzischen Klotten starb eine Frau bei einem Achterbahn-Unfall.
Foto: Thomas Frey

Nach zwei Achterbahn-Unfällen mit einer Toten und mehreren Verletzten binnen weniger Tage in Deutschland verweisen Freizeitparks und Hersteller auf die Seltenheit solcher Vorfälle. »Entsprechende Vorkommnisse seit der Jahrtausendwende in stationären Freizeiteinrichtungen lassen sich an einer Hand abzählen«, sagte der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU), Jürgen Gevers. Statistisch gesehen seien Achterbahnen »eines der sichersten Fortbewegungsmittel«.

Unfall- oder Mängelstatistiken für Achterbahnen in Deutschland führen zwar weder der TÜV noch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Denn verglichen mit der großen Zahl der Verkehrs-, Berufs- und Wohnungsunfälle spielen Achterbahnen nur eine äußerst untergeordnete Rolle.

Deutschland hat hohe Sicherheitsstandards

Eine Sprecherin des internationalen Freizeitpark-Dachverbands IAAPA sagte aber, in Europa habe es im Jahr 2020 im Schnitt 4,4 Verletzungen in Fahrgeschäften pro einer Million Besucher in den Parks gegeben. Davon seien wiederum nur 16 Prozent in Achterbahnen erfolgt. »In Deutschland ist diese Zahl noch mal geringer«, sagte VDFU-Geschäftsführer Gevers. »Die Sicherheitsstandards hier sind viel höher als in anderen Ländern.«

Ähnlich äußerte sich der Verband der Deutschen Vergnügungsanlagenhersteller (VDV). »Die deutschen Sicherheitsvorschriften sind so hoch, dass sie als Vorbild für europäische Normen genommen wurden«, sagte Verbandssprecherin Petra Probst. »Achterbahnen in deutschen Freizeitparks sind sicher.«

Feststehende Achterbahnen werden nach Angaben des VDFU verpflichtend mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Stelle geprüft. Vor der täglichen Inbetriebnahme sei es »Branchenstandard, dass technisches Personal die Anlagen kontrolliert«. Achterbahnen, die Schausteller auf Volksfesten aufbauen, dürfen nach Angaben des Deutschen Schaustellerbunds nur mit einer speziellen Genehmigung betrieben werden, die jedes Jahr erneuert werden muss. Sachverständige, zum Beispiel vom TÜV, prüften die Bahnen bei jedem Aufstellen. Nach zwölf Jahren gebe es zusätzlich eine Sonderprüfung.

Unfälle äußerst selten

Achterbahn-Unfälle sind in Deutschland zwar selten, kommen aber immer wieder vor - zuletzt zweimal innerhalb weniger Tage. Am 6. August war eine 57 Jahre alte Frau aus einer Achterbahn in einem Freizeitpark in Klotten an der Mosel in Rheinland-Pfalz gestürzt und gestorben. Fünf Tage später wurden im Legoland im schwäbischen Günzburg 31 Menschen verletzt, als ein Zug der Achterbahn »Feuerdrache« auf einen vorausfahrenden Zug auffuhr.

Aber auch auf Volksfesten war es in den vergangenen Jahren zu Achterbahn-Unfällen gekommen. So wurden in Würzburg im Jahr 2018 vier Menschen verletzt, als ihr Wagen ungebremst auf wartende Wagen stieß. In Mannheim lösten sich im Jahr 2019 Teile der Beleuchtung einer Achterbahn und fielen auf drei Fahrgäste, die leicht verletzt wurden. Im gleichen Jahr starb in Berlin ein Mann, als er von einem Wagen einer Achterbahn überrollt wurde.

»Natürlich geschehen auch auf Volksfesten Achterbahn-Unfälle«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbunds, Frank Hakelberg. »Aber sie sind äußerst selten - und es hat sich in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos um Arbeitsunfälle gehandelt.«

Grundsätzlich spiele bei Unfällen auf Achterbahnen zudem oft menschliches Versagen eine Rolle, hieß es von den Verbänden der Freizeitparks und der deutschen Hersteller. »Das ist ein Unsicherheitsfaktor«, sagte VDV-Sprecherin Probst. »Jeder, der Achterbahn fährt, sollte auch selbst darauf achten, dass zum Beispiel der Sicherheitsbügel fest schließt.« Zudem sollten sich die Fahrgäste an die Regeln halten. »Zum Beispiel nicht die Arme herausstrecken«, sagte Probst. »Da geht der Spaß trotzdem nicht verloren.«

© dpa-infocom, dpa:220813-99-371149/2