Vier Monate nach dem tödlichen Zusammenstoß zweier Züge in Schäftlarn bei München mehren sich Hinweise auf einen Fehler eines der beiden Lokführer.
Nach einem Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung soll der damals 54-Jährige im Februar zunächst ein Haltesignal überfahren und dann die automatisch eingeleitete Zwangsbremsung ausgehebelt haben.
Gegen den Mann, der selbst schwer verletzt wurde, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Bei dem Bahnunglück starb ein junger Mann. Über den Bericht der Bundesbehörde zu der Kollision zweier Münchner S-Bahnen hatte zunächst der »Spiegel« berichtet.
Kommt es zur Anklage?
In dem Papier heißt es, dass nach bisherigen Erkenntnissen »ein Arbeitsfehler des Triebfahrzeugführers (...) primär ursächlich für den Eintritt der Zugkollision in Ebenhausen-Schälarn« gewesen sei. »Er beachtete die betrieblichen Regeln nach Erhalt einer Zwangsbremsung durch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) nicht und setzte die Fahrt unzulässig in Richtung des eingleisigen Streckenabschnittes in Richtung Baierbrunn fort.« Die weitergehenden Untersuchungen zu diesem Komplex seien noch nicht abgeschlossen, wird betont.
Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Ermittlungen zu dem Fall noch liefen und ein Gutachten noch ausstehe. Ob es zu einer Anklage komme, sei noch unklar. Bei dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen auf der eingleisigen Strecke am 14. Februar waren ein 24-Jähriger uns Leben gekommen und zahlreiche Menschen teils schwer verletzt worden.
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