Logo
Aktuell Panorama

Von Klapperschlange gebissen - 35-Jährige außer Lebensgefahr

Die Frau aus Niedersachsen war von ihrem eigenen Tier gebissen worden - erst ein eingeflogenes Gegenserum half ihr. In ihrer Wohnung stellte die Polizei die »Top 10 der gefährlichsten Schlangen« sicher.

Klapperschlange
Neben mindestens einer Klapperschlange hielt eine 35-Jährige aus Niedersachsen in ihrer Wohnung weitere gefährliche Gift- und Würgeschlangen. (Symbolbild) Foto: picture alliance
Neben mindestens einer Klapperschlange hielt eine 35-Jährige aus Niedersachsen in ihrer Wohnung weitere gefährliche Gift- und Würgeschlangen. (Symbolbild)
Foto: picture alliance

Ein Serum hat einer 35-Jährigen aus Niedersachsen nach dem Biss einer Klapperschlange das Leben gerettet. Der Frau gehe es besser, sie sei ansprechbar, sagte ein Polizeisprecher.

Ihre eigene Klapperschlange hatte der Frau am Sonntag in Sehlde in den Finger gebissen. Sie kam zunächst in ein Krankenhaus in Salzgitter, ihr Zustand verschlechterte sich jedoch und sie wurde in die Medizinische Hochschule Hannover verlegt. Ein Gegenserum sei aus Hamburg eingeflogen worden, um der 35-Jährigen das Leben zu retten, sagte der Sprecher.

Dabei könne sie »froh sein, nicht von einer anderen Schlange gebissen worden zu sein«, betonte der Polizeisprecher. Die »Top 10 der gefährlichsten Schlangen« seien unter den von der Frau gehaltenen Tieren gewesen - weit mehr als die Hälfte der 115 Tiere seien gefährliche Gift- und Würgeschlangen.

Frau hielt Schlangen nicht artgerecht

Die 35-Jährige hielt den Angaben zufolge die Schlangen teils in Plastikbehältern und nicht artgerecht. Die Tiere seien aber nach bisherigen Erkenntnissen grundsätzlich in keinem schlechten Zustand.

Nun müsse genau geklärt werden, um was für Tiere es sich handele und wo sie herkamen. Die Polizei beschlagnahmte die Schlangen, der Einsatz dauerte mehrere Stunden. Beim Abtransport seien vorsichtshalber ein Notarzt und ein Rettungshubschrauber einsatzbereit gewesen, um im Falle eines weiteren Bisses schnell reagieren zu können.

Gegen die Frau wurde ein Verfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet, sie wurde zunächst noch nicht befragt.

© dpa-infocom, dpa:220627-99-817519/3