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Vier Jahre Haft in Missbrauchskomplex um Zwölfjährige

Eine Zwölfjährige, die auf einer Online-Plattform für sexuellen Missbrauch angeboten wird - und Männer, die die Taten filmten. In diesem erschreckenden Missbrauchskomplex ist nun ein Urteil gefallen.

Prozess in München
Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal im Landgericht München. Foto: Tobias Hase
Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal im Landgericht München.
Foto: Tobias Hase

Weil er eine damals Zwölfjährige nach einer Online-Vereinbarung in einem Wald bei München vergewaltigt hat, muss ein 35-Jähriger vier Jahre in Haft.

Das Landgericht München I verurteilte ihn am Donnerstag unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und um »Verzeihung für etwas eigentlich Unverzeihliches« gebeten.

Der nun Verurteilte habe »seine Tat in drastischen und obszönen sowie erniedrigenden Worten angekündigt«, teilte das Gericht zur Urteilsverkündung mit. Die Kammer kam zu der Überzeugung, er habe »sich bewusst zu einer Umsetzung von in einem Chat geäußerten Vergewaltigungsphantasie an einem Kind entschlossen«. Der Angeklagte habe mit der Tat »eine eigene Aufwertung durch Abwertung und Objektifizierung anderer zur Erlangung von Macht und Kontrolle, wenigstens für ein paar Minuten, erleben wollen«.

Insgesamt neun Männer beschuldigt

Der Fall ist Teil eines größeren Missbrauchskomplexes, in dem insgesamt neun Männer beschuldigt werden, das inzwischen 13 Jahre alte Mädchen missbraucht zu haben. Einer von ihnen, ein 33-Jähriger, wurde bereits im Februar in München zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt, einem anderen wird am Münchner Amtsgericht der Prozess gemacht.

Der mutmaßliche Haupttäter, der in Flensburg vor Gericht steht, hatte das Mädchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Januar 2021 über die Online-Plattform Snapchat angeschrieben und sich dabei als 17-Jähriger ausgegeben. Nach wenigen Tagen intensiven Chattens fragte er das Kind, ob es bereit wäre, mit anderen Männern Sex zu haben.

Das Mädchen willigte ein, weil es Gefühle für den Chatpartner entwickelt hatte, wie es die Staatsanwaltschaft darlegt - und aus »kindlicher Neugier«.

Die Ermittlungen gegen diesen Haupttäter waren zufällig ins Rollen gekommen, weil der Angeklagte über soziale Netzwerke auch zufällig einem Klassenkameraden der damals Zwölfjährigen Sex-Handlungen mit ihr angeboten haben soll, wie ein Gerichtssprecher in Flensburg sagte. Der Mitschüler meldete dies der Schule.

© dpa-infocom, dpa:220317-99-561343/3