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Verkehrsgerichtstag eröffnet: Appell für Demokratie

Zur offiziellen Eröffnung des Verkehrsgerichtstages in Goslar wurde verhältnismäßig wenig über Themen des Verkehrsrechtes gesprochen. Die Redner hatten Appelle im Gepäck.

Stephan Harbarth
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Foto: Maurice Arndt/DPA
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, beim Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Foto: Maurice Arndt/DPA

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, hat das Grundgesetz gewürdigt. »Das Grundgesetz hat sich als einzigartiger Glücksfall in der Freiheitsgeschichte unseres Landes erwiesen«, sagte er anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Verfassung in diesem Jahr beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. In seinem Plenarvortrag zur offiziellen Eröffnung des Fachkongresses für Verkehrsrecht betonte er zudem, dass Bürger für den Erhalt des Grundgesetzes eintreten müssten.

Habarth zeigte sich besorgt über den Zustand der Gesellschaft. Studien würden einen Rückgang der Zufriedenheit mit dem Zustand der Demokratie in Deutschland belegen. »Das politische und gesellschaftliche Klima ist rau. Wir spüren einen Klimawandel auch im Inneren unserer Gesellschaft«, sagte er.

Mit dem Krieg in Europa, dem Klimawandel oder den Themen Künstliche Intelligenz und Migration sei die Liste ungelöster Probleme und Herausforderungen ziemlich lang. Angesichts des derzeitigen gesellschaftlichen Klimas appellierte Harbarth an die Bevölkerung, sich die Fähigkeit zu bewahren, trotz verschiedener Ansichten im Gespräch zu bleiben. Deutschland sei kein gespaltenes Land, aber die Bevölkerung sei auseinandergerückt. »Streiten wir, aber streiten wir ohne auszugrenzen, ohne moralische Überhöhung des eigenen Standpunkts, mit Respekt und mit Stil«, sagte er.

»Menschen müssen sich für Demokratie engagieren«

Die beste Verfassung könne keinen Erfolg haben, ohne Menschen, die sich für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit engagierten, sagte Harbarth. Die Verfassung habe eine gute Ordnung für Deutschland etabliert und biete sie noch heute. Mit Blick auf die Diktatur der Nationalsozialisten stehe das Grundgesetz zudem für den Gedanken des »Nie wieder«.

Auch der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Ansgar Staudinger, äußerte sich am Donnerstag ähnlich. In Deutschland gelte zwar das Rechtsfahrgebot, »aber Mann und Frau verkehrt nicht mit Rechtsextremisten«, sagte der Jurist der Universität Bielefeld. Er stelle eine extreme Bewegung nach rechts in der Gesellschaft weg, bei der man nicht weggucken dürfe. Alle Bürger müssten darauf achten, »dass nicht bald die falschen am Steuer sitzen«.

Führerscheintests für ältere Menschen?

Mit Blick auf die Themen des Verkehrsgerichtstages sprach sich Staudinger dafür aus, Denkverbote abzulegen. Themen wie der Fahreignungsprüfung für ältere Menschen solle sich zunächst offen zugewendet werden. In der Debatte am Freitag bei einem Symposium in Goslar geht es darum, ob Menschen ab einem bestimmten Alter Tests machen sollten, um ihren Führerschein zu behalten. Natürlich müsse dann auch über Alternativen nachgedacht werden, für Menschen die ihre Fahrerlaubnis so verlieren.

In Goslar debattieren mehr als 1700 Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden drei Tage lang über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit. Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Dieses Jahr wird in den acht Arbeitskreisen unter anderem darüber gesprochen, ob Unfallflucht milder bestraft werden sollte und wie dem Handel mit Punkten in Flensburg ein Riegel vorgeschoben werden kann. Zudem wird über die Frage debattiert, ob bei Rauschfahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss das Täterfahrzeug eingezogen werden soll.

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