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Urteil im Mordprozess um Tod von Vierjährigem erwartet

Monatelang hat der kleine Fabian in der Wohnung der Familie nahe Hannover unvorstellbare Qualen erlitten. Die Staatsanwaltschaft will die Mutter und ihren Lebensgefährten lebenslang ins Gefängnis schicken.

Mordprozess
Die angeklagte Mutter und ihr Lebensgefährte warten im Gerichtsaal. Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Die angeklagte Mutter und ihr Lebensgefährte warten im Gerichtsaal.
Foto: Julian Stratenschulte/DPA

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des vierjährigen Fabian wird das Urteil im Landgericht Hannover erwartet. Seine Mutter und ihr Lebensgefährte sollen den Jungen in Barsinghausen über Monate schwerst misshandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Verurteilung wegen Mordes. Fabian habe ein kaum vorstellbares Martyrium erlitten, was in seinem Tod am 12. oder 13. Januar 2023 gipfelte, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

Per Chat über Gewalttaten ausgetauscht

Die 29-jährige Polin und der 34 Jahre alte Deutsch-Pole hatten sich per Chat über ihre Gewalttaten ausgetauscht. Das Kind wurde unter anderem mit einem Fleischklopfer und einem Gürtel geschlagen und nackt über Nacht in eine winzige Abstellkammer gesperrt.

Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Grausamkeit und niedrige Beweggründe. Sie beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Freilassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren höchst unwahrscheinlich.

Paar soll sich gegenseitig angestachelt haben

Das Paar habe den Plan gefasst, dem Jungen und seiner zwei Jahre älteren Schwester schwere Leiden zuzufügen und sich dabei gegenseitig kontrolliert und sogar angestachelt, hieß es von der Anklagevertretung. Der 34-Jährige sah demnach in dem Jungen »einen Konkurrenten, der ihn in seiner täglichen Lebensgestaltung störte und in seiner Liebesbeziehung«. Die Mutter habe ihre Liebesbeziehung fortsetzen wollen, was auf Dauer mit Fabian unmöglich gewesen wäre.

Die Verteidigung des 34-Jährigen forderte eine Verurteilung lediglich wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung sowie eine höchstens zehnjährige Haftstrafe. Der Rechtsanwalt der Mutter beantragte für seine Mandantin eine Freiheitsstrafe von maximal zwölf Jahren.

© dpa-infocom, dpa:231211-99-251835/2