HILDESHEIM. Nach einem langwierigen Prozess um sexuellen Missbrauch in einer Wohngruppe für hilfsbedürftige Kinder wird heute das Urteil erwartet.
Seit Anfang Januar muss sich ein Ehepaar aus Gifhorn, das die familienähnliche Gruppe geleitet hatte, am Landgericht Hildesheim verantworten. Dem 57 Jahre alten Erzieher wird schwerer sexueller Kindesmissbrauch in zwölf Fällen und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen vorgeworfen. Seine 61 Jahre alte Frau ist wegen siebenfacher schwerer Misshandlung angeklagt, hauptsächlich soll sie nicht eingeschritten sein.
Angeklagt wurden Taten im Zeitraum von 1998 bis 2007. Die mutmaßlichen Opfer waren damals zwischen 6 und 14 Jahre alt. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, bei der Urteilsverkündung sollen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aber Zuhörer zugelassen werden.
Der Erzieher und die Sozialpädagogin hatten bis zu sieben Kinder und Jugendliche gleichzeitig in ihrem Haus betreut - viele blieben einige Jahre. Eine frühere Bewohnerin war Anfang 2019 zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet. Daraufhin schloss der Träger die seit rund 25 Jahren bestehende Einrichtung, in der noch Kinder untergebracht waren.
Das Pädagogen-Paar saß zunächst in Untersuchungshaft. Ursprünglich hatte der Prozess bereits vor gut einem Jahr begonnen, dann tauchten zahlreiche neue Ermittlungsakten auf, und der Prozess startete erneut. Die 61-Jährige saß nur kurz in U-Haft. Der Haftbefehl gegen den 57-Jährigen wurde Ende März - etwa ein Jahr nach seiner Festnahme - außer Vollzug gesetzt, er muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden.
In ihrer Anklage hatte Staatsanwältin Christina Pannek am 9. Januar 2020 die vorgeworfenen Taten mit teils abscheulichen Details beschrieben. Sexuelle Übergriffe soll es in der Badewanne, unter der Dusche und im Betreuerschlafzimmer gegeben haben. Mehrere frühere Bewohnerinnen der Wohngruppe treten als Nebenklägerinnen auf. Eine ihrer Anwältinnen hatte den Neustart des Prozesses kritisiert - das Leiden der Opfer verlängere sich dadurch unnötig. (Az.: 14 KLs 6 Js 3779/19). (dpa)