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Urteil fällt im Prozess um vergiftete Pausenbrote

Er schweigt. Dabei hatten die Opfer so sehr auf Antworten gehofft. Im Prozess um vergiftete Pausenbrote in einer Firma in Nordrhein-Westfalen soll jetzt ein Urteil fallen.

Landgericht Bielefeld
Im Prozess um vergiftete Pausenbrote muss sich ein 57-jähriger Deutscher vor dem Landgericht Bielefeld wegen versuchten Mordes verantworten. Foto: Friso Gentsch
Im Prozess um vergiftete Pausenbrote muss sich ein 57-jähriger Deutscher vor dem Landgericht Bielefeld wegen versuchten Mordes verantworten. Foto: Friso Gentsch

BIELEFELD. Im Prozess um vergiftete Pausenbrote in einem Betrieb in Ostwestfalen fällt das Landgericht Bielefeld heute (15.00 Uhr) das Urteil. Angeklagt wegen versuchten Mordes ist ein 57-jähriger Deutscher.

Er soll über Jahre hinweg mehrere seiner Arbeitskollegen in Schloß Holte-Stukenbrock mit gefährlichen Substanzen auf deren Pausenbroten und in Getränken vergiftet haben.

Zwei von ihnen wurden nierenkrank und müssen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leben. Ein drittes Opfer liegt mit einem irreparablen Hirnschaden im Wachkoma und wird von seinen Eltern gepflegt. Der Angeklagte hat sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bei den Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft und Nebenkläger weitestgehend einig. Der Ankläger fordert für versuchten Mord eine lebenslange Haftstrafe und anschließend Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von dem 57-Jähriger weiterhin eine Gefahr ausgeht. Die Nebenkläger schlossen sich dem an, forderten aber zusätzlich noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen wäre.

Die Verteidiger dagegen sehen keinen Mordversuch. Dass ihr Mandant dem heutigen Wachkoma-Patienten Quecksilber verabreicht haben soll, sei im Prozess nicht bewiesen worden. Sie sprachen sich daher wegen der schweren Nierenerkrankungen bei zwei der Opfer für eine Freiheitsstrafe von höchsten neun Jahren aus.

Sollte sich das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft anschließen, würde es ein in Deutschland eher seltenes Urteil verkünden. Lebenslange Haftstrafen bei versuchtem Mord sind eher die Ausnahme. »Ich habe so ein Urteil in meiner Karriere erst einmal erlebt«, sagt der Berliner Opferanwalt Roland Weber.

Da Klaus O. als psychisch gesund gilt, ist er voll schuldfähig. Eine Strafminderung scheidet aus. (dpa)