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Urteil: Besuch einer Lehrerin im Bierzelt ist »Dienst-Ausübung«

Stuttgart (dpa) - Stürzt eine Lehrerin während einer Klassenfahrt von einer Bank im Bierzelt und verletzt sich, ist dies aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein Dienstunfall. Deshalb sei der am Rücken verletzten Frau Unfallfürsorge zu gewähren (Az.: 1 K 173/13), teilte das Gericht mit.

Feiern auf dem Bierzelt-Tisch - hier beim 180. Münchner Oktoberfest - gehört nach einem Gerichtsurteil zur »Dienstausübung« e
Feiern auf dem Bierzelt-Tisch - hier beim 180. Münchner Oktoberfest - gehört nach einem Gerichtsurteil zur »Dienstausübung« einer Lehrerin. Foto: Marc Müller/Archiv
Feiern auf dem Bierzelt-Tisch - hier beim 180. Münchner Oktoberfest - gehört nach einem Gerichtsurteil zur »Dienstausübung« einer Lehrerin. Foto: Marc Müller/Archiv

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