Aktuell Menschenrechte

Urteil aus Straßburg stärkt Rechte leiblicher Väter

Straßburg (dpa) - Stammt das Kind der Mutter tatsächlich von ihrem Ehemann? In Deutschland wird die rechtliche Familie geschützt, leibliche Väter stehen je nach Einzelfall völlig außen vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält dies für unzulässig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss über einen strittigen Vaterschaftstest entscheiden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss über einen strittigen Vaterschaftstest entscheiden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss über einen strittigen Vaterschaftstest entscheiden.

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