Fünf Menschen hatten keine Chance, als der Amokfahrer sie am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen in der Fußgängerzone erfasste und tötete. Er kam plötzlich und rasend schnell - und hinterließ in Trier neben den Toten Dutzende Verletzte und rund 300 Traumatisierte.
Am Dienstag ist der Täter vor dem Landgericht Trier wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zugleich die Unterbringung des 52-Jährigen in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
»Er wird den Vollzug nicht mehr verlassen«
Mit der Amokfahrt habe er "unvorstellbares Leid über eine Vielzahl von Familien" gebracht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in ihrer Urteilsbegründung. Die begangenen Taten seien so schwer, dass eine Aussetzung des Vollzugs nach 15 Jahren auch bei günstiger Prognose nicht denkbar sei. »Er wird den Vollzug nicht mehr verlassen«, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel nach dem Urteil.
Der Verurteilte, in Jeans und weißem Hemd bekleidet, nahm den Richterspruch äußerlich regungslos zur Kenntnis. Wie auch an den gut 40 Verhandlungstagen zuvor in dem ziemlich genau einjährigen Prozess saß der Deutsche schweigend hinter mobilen Panzerglasscheiben und machte sich gelegentlich Notizen.
Die Schwurgerichtskammer des Gerichts war mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Auch ein Großteil der Opferanwälte hatte sich für lebenslange Haft und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie ausgesprochen. Auch die Verteidigung wollte ihren Mandanten in die forensische Psychiatrie schicken.
Rechtsanwalt Frank K. Peter sagte, die Verteidigung werde nun prüfen, ob sie Revision einlege. »Ich gehe davon aus, dass ja. Und zwar im Hinblick auf die zu diskutierende besondere Schwere der Schuld.«
Paranoide Schizophrenie und Wahnvorstellungen
Laut Richterin Schmitz leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und ist gemeingefährlich. Er sehe sich als Opfer eines »großangelegten Komplotts« des Staates gegen ihn, fühle sich verfolgt und beobachtet. So habe er sich früher alle Zähne ziehen lassen, weil er Überwachungssensoren darin wähnte. Oder für 500.000 Euro gekämpft, die ihm angeblich aus einer Versuchsreihe mit radioaktiven Substanzen zustünden.
In den vergangenen Jahren habe er einen Gesellschaftshass entwickelt, sagte Schmitz. »Er sucht die Schuld immer bei anderen.« Die Amokfahrt sei für ihn ein »Racheakt an der Gesellschaft« gewesen, bei dem er Opfer willkürlich ausgesucht habe. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzten.
Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren.
Auto als Waffe
Die Tat, bei der er das Auto als Waffe eingesetzt habe, sei heimtückisch gewesen: Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt und die meisten Opfer am Rücken erwischt. »Es war kein Entkommen möglich«, sagte Schmitz. Und er habe die Amokfahrt geplant: Er hatte sie vorher bei Bekannten angekündigt. Der gelernte Elektroinstallateur war zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz.
Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr Dauer zu Ende sei, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge. »Es war schon eine Belastung jetzt über die lange Zeit.« Nun beginne für die Betroffenen eine neue Phase der Aufarbeitung. Die schreckliche Tat werde immer Teil ihres Lebens bleiben.
Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester (73) verlor und als Nebenkläger im Prozess dabei war, kann mit dem Richterspruch leben. »Damit bin ich zufrieden«, sagte er. »Das Wichtigste für mich ist, dass er nicht mehr rauskommt.« Er sei auch froh, dass er den Amokfahrer nun nicht mehr sehen müsse.
Petra Lieser, die Mutter der getöteten Studentin, sagte nach dem Urteil mit Tränen in den Augen: »Es ist gut, dass er weg ist. Ich habe auch lebenslänglich.«
Traumatische Erlebnisse
Der Amokprozess hatte am 19. August 2021 begonnen. Mehr als 100 Zeugen wurden gehört. Sie erzählten von ihren traumatischen Erlebnissen. Wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, die Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück, sie erinnerten sich an die Schreie von damals.
Wird das Urteil rechtskräftig, wird laut Staatsanwaltschaft zunächst die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie vollstreckt. Sie gilt unbefristet. Sollte ein Sachverständiger irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann geheilt sei, schließe sich der normale Strafvollzug an.
Bei lebenslangen Haftstrafen werde nach 15 Jahren erstmals geprüft, ob eine Außervollzugsetzung vertretbar sei, sagte Oberstaatsanwalt Samel. Im Fall der besonderen Schwere der Schuld sei es unwahrscheinlich, dass dann darüber überhaupt diskutiert werde.
Der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlef Placzek, sagte: »Das Urteil ist eine Chance für alle Betroffenen, mit den Erlebnissen des 1. Dezember 2020 abschließen zu können. Damit ist ein Weg vom Recht zur Gerechtigkeit gefunden worden.«
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