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Totes Kleinkind: Anklage gegen Vater, Mutter und Oma

Im Mai wurde ein zwei Jahre altes Kind tot in einer Wohnung in Halle gefunden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Vater, Mutter und Oma sollen sich wegen Mordes verantworten.

Landgericht Halle verhandelt Mord an Zweijährigem
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, nachdem ein zwei Jahre altes Kind tot in Halle gefunden wurde. (Archivbild) Foto: Hendrik Schmidt/DPA
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben, nachdem ein zwei Jahre altes Kind tot in Halle gefunden wurde. (Archivbild)
Foto: Hendrik Schmidt/DPA

Nachdem ein zwei Jahre altes Kind im Mai tot in Halle gefunden wurde, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Vater, die Mutter und die Großmutter erhoben. Den dreien werde Mord durch Unterlassung zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Das Kind war im Mai dieses Jahres an schweren Verbrühungen gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vater sein Kind aus erzieherischen Gründen in heißes Wasser getaucht hat. 

Der Tatverdächtige befinde sich derzeit weiterhin in Untersuchungshaft, so Cernota. Ihm wird neben Mord auch Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Verbrühungen hat das Mädchen den Ermittlungen zufolge zwei Tage vor seinem Tod erlitten.

Haben Mutter und Großmutter die Straftat verdeckt?

Vater, Mutter und Großmutter sollen die Schwere der Verletzungen erkannt und auch gewusst haben, dass es um Leben und Tod des Kindes geht, sagte der Staatsanwalt. Trotzdem sollen sie sich dagegen entschieden haben, einen Notarzt zu rufen. Damit sollen sie versucht haben, zu verdecken, dass der Vater sein Kind in heißes Wasser gehalten hat - auch aus Angst vor möglichen familiären Konsequenzen, beispielsweise davor, dass das Kind aus der Familie genommen werden könnte. 

Dem Staatsanwalt zufolge handle es sich bei dem Fall rechtlich um einen besonderen. Mutter, Vater und auch die Großmutter seien in besonderem Maße zum Handeln verpflichtet, wenn ein Kind Hilfe benötigt. Entsprechend habe auch das Unterlassen von Handlungen schwerwiegendere rechtliche Folgen. Die Anklage habe die Staatsanwaltschaft am Landgericht in Halle eingereicht. 

Polizeiangaben zufolge war am 12. Mai mittags ein Notruf wegen eines medizinischen Notfalls in einer Wohnung im Paulusviertel in Halle eingegangen. Der Notruf kam demnach von einem Familienmitglied. Die Rettungskräfte fanden das kleine Mädchen laut Polizei leblos in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vor. Versuche, es wiederzubeleben, blieben demnach erfolglos. In der Wohnung lebte nach Polizeiangaben eine Familie mit insgesamt drei Kindern. 
 

© dpa-infocom, dpa:240925-930-243122/1