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Tierquälerei im Schlachthof - Veterinäre stehen vor Gericht

Alte und kranke Rinder wurden zu einem Schlachthof gebracht und mit Gewalt vom Transporter abgeladen. Die zuständigen Tierärzte sagen, sie hätten bei der Anlieferung der Tiere nicht dabei sein müssen.

Prozess wegen Tierquälerei
Blick auf das Amtsgericht Bad Iburg. Weil sie als amtliche Kontrolleure zwar von massiven Tierquälereien auf einem Schlachthof gewusst haben sollen, aber nichts dagegen unternommen haben, müssen sich zwei Tierärzte vor Gericht verantworten. Foto: Friso Gentsch
Blick auf das Amtsgericht Bad Iburg. Weil sie als amtliche Kontrolleure zwar von massiven Tierquälereien auf einem Schlachthof gewusst haben sollen, aber nichts dagegen unternommen haben, müssen sich zwei Tierärzte vor Gericht verantworten.
Foto: Friso Gentsch

In einem Prozess wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in einem Schlachthof in Bad Iburg bei Osnabrück haben die beiden angeklagten Tierärzte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Sein Mandant sei vom Landkreis Osnabrück mit der Begutachtung der geschlachteten Tiere beauftragt worden, die Überprüfung der angelieferten Tiere sei nach Absprache mit dem Landkreis nur stichprobenartig erfolgt, sagte der Verteidiger eines heute 65 Jahre alten Veterinärs. Der Anwalt seiner Kollegin, einer heute 52 Jahre alten Tiermedizinerin, schloss sich der Erklärung an.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Veterinären vor, als amtlich eingesetzte Tierärzte auf dem Schlachthof nichts gegen Tierquälereien unternommen zu haben, die durch Videos von Tierschützern im Jahr 2018 aufgedeckt worden waren. Zu sehen sind teils kranke und alte Tiere, die nicht mehr in der Lage waren, zu gehen.

Seilwinden und Elektroschocker

Sie wurden mit Seilwinden unter großen Schmerzen aus den Tiertransportern gezogen. Zum Teil wurden laut Anklage auch Elektroschocker genommen, um sie von dem Anhänger zu scheuchen. In einigen Fällen sollen auch tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben worden sein.

In den angeklagten Fällen seien die beiden Tierärzte nicht bei der Anlieferung der Tiere dabei gewesen, sagten deren Anwälte. Beide arbeiteten als freiberufliche Tierärzte und hatten mit dem Landkreis einen Zeitvertrag für die Fleischbeschau auf dem Schlachthof. Weil der kleine Schlachthof jeden Tag unterschiedlich viele Tiere schlachtete, seien die Tierärzte je nach Bedarf in den Betrieb gekommen. Auch bei Tieranlieferungen am frühen Morgen seien die Ärztin und der Arzt nicht dabei gewesen. Der Betrieb war im Herbst 2018 kurz nach Veröffentlichung der Vorwürfe seitens des Landkreises geschlossen worden. 

Zwei Vertreter des Landkreises widersprachen der Aussage der beiden Angeklagten. Ohne eine Begutachtung der angelieferten lebenden Schlachttiere hätten die Tiere gar nicht erst zur Schlachtung zugelassen werden dürfen, sagte der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Osnabrück. Tot angelieferte Tiere dürften grundsätzlich nicht geschlachtet werden. Das sei immer wieder in Schulungen mit den vom Kreis eingesetzten Veterinären Thema gewesen.

Nicht auffällig

Der Schlachthof sei aus Sicht der Aufsichtsbehörde auch nicht auffällig gewesen. Als sich im Oktober 2018 die Redaktion von »Stern TV« mit dem Videomaterial im Kreishaus gemeldet habe, sei sein Team aus allen Wolken gefallen, sagte er.

Auch der für die Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zuständige Abteilungsleiter des Veterinäramtes sagte, dass ein Veterinär nicht nur die Organe und das Fleisch des geschlachteten Tieres untersuchen müsse, sondern schon das lebende Tier bei der Anlieferung. Wenn es zu einer Zeit angeliefert wurde, als kein Tierarzt auf dem Schlachthof war, hätte dieser verständigt werden müssen. Auch er betonte, dass es immer wieder Schulungen zu der Thematik gegeben habe. Der Schlachthof sei alle drei Monate kontrolliert worden. Auffälligkeiten habe es nicht gegeben.   

Für den Prozess sind bislang drei Fortsetzungstermine angesetzt. In dem Verfahrenskomplex waren bereits Transporteure, Landwirte und Schlachthofmitarbeiter angeklagt. Hier sind bereits Strafbefehle beziehungsweise Urteile ergangen.

© dpa-infocom, dpa:230116-99-232691/3